Hebesatz für die Grundsteuer in Berlin

Haushalt und FinanzenSteffen Zillich

29. Sitzung, 28. Juni

Steffen Zillich (LINKE):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Etwas zum Thema Seriosität hat der Kollege vor mir schon gesagt. Den Eindruck zu erwecken, weil die Bemessungsgrundlage in der Tat lange erwartet und überhaupt nicht überraschend für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt worden ist, man müsse zwangsläufig aus Verfassungsgründen die Grundsteuer per se in Frage stellen, ist doch etwas zu kurz gesprungen.

Es gibt einen sehr guten Grund, möglicherweise auch traditionell, weshalb die öffentliche Ressource Raum, Fläche und ihr Verbrauch auch mit öffentlichen Abgaben belegt wird und an dieser Grundlage auch ein Beitrag zur Finanzierung des Allgemeinwesens angedockt wird.

Das ist erst einmal grundsätzlich nicht zu kritisieren. Die Frage ist jetzt natürlich, da sind wir in einer offenen Debatte – leider wird diese Debatte sehr stark vermachtet geführt, und die Kreativität hat dabei nicht so wahnsinnig viele Chancen –, an welchen Komponenten, an welchen Parametern dieses Raums oder der Fläche bei der Frage angedockt wird, wie hoch der Beitrag eines solchen Flächeninhabers bei der Finanzierung des Gemeinwesens sein muss. Ist es die reine Fläche selbst? Dafür spricht ein wenig etwas, weil das eine Rolle spielen muss. Ist es die Frage des Wertes der Fläche? Was macht also den Wert aus? Ist es die Nutzbarkeit, die tatsächliche Nutzung, die Bebauung, das aufstehende Gebäude, die Bebaubarkeit? Welche Folgen oder Steuerungselemente gibt es denn jeweils, wenn man sich für die eine oder andere Variante entscheidet?

Es spricht sehr viel dafür, dass man den Wert der Bebauung selbst mit einbezieht, dass man auch die tatsächliche Nutzung einbezieht. Es ist wenig sinnvoll, ein gleich großes Grundstück eines Einfamilienhausbesitzers genauso per Grundsteuer zu besteuern wie ein Grundstück, auf dem ein Haus mit einem erheblichen Verwertungspotenzial steht. Das muss man in dieser Form schon einbeziehen. Da wird es in irgendeiner Form eine Regelung geben. Ich glaube, es wird nur eine halbgute sein. Trotzdem ist es aber kein Argument dafür, diese Steuer entfallen zu lassen. Das sage ich jetzt einmal als Haushaltspolitiker. 800 Millionen Euro strukturell sind ein ziemlicher Hammer. Wenn Sie sagen, dass hier Geld vielleicht falsch ausgegeben wird, dann mag das sein. Da findet immer der eine das und der andere das. Sich damit auseinanderzusetzen, ist vollkommen richtig. Auch das Argument, dass wir derzeit große Überschüsse haben, ist eines, das an diesem Punkt nicht zieht. Denn warum haben wir diese Überschüsse? Einerseits haben wir sie, weil wir eine zu Teil strukturell, zum Teil aber auch konjunkturell bedingt hervorragende Einnahmesituation haben, vor allem aber, weil wir eine Ausgabesituation haben, die wir zum Teil als nicht befriedigend empfinden, weil es uns eben noch nicht gelingt, die notwendigen Investitionen umzusetzen. Wir wollen sie aber umsetzen. Wir wollen mehr Geld an dieser Stelle ausgeben. Weil es uns noch nicht gelingt, die Infrastruktur dafür aufzubauen, dass öffentliche Aufgaben vernünftig erfüllt werden. Ja, wir müssen in den öffentlichen Dienst mehr investieren. Wir wollen mehr Fachkräfte einstellen, als wir derzeit können. Das alles kostet natürlich strukturell Geld. An dieser Stelle zu sagen: Wir nehmen einmal 800 Millionen Euro heraus, und den Rest regelt das Leben, halte ich für unverantwortlich.

Es gibt noch einen weiteren Grund, den Sie sonst gern heranführen. Wir können doch nicht in einer Situation, in der wir als Bundesland natürlich im System des Länderfinanzausgleichs von anderen Bundesländern einen Teil ihrer Einnahmen bekommen, sagen, dass wir als Land diesen Teil der Einnahmen nehmen, aber wir, Berlin, als Kommune auf eine Einnahme verzichten, die ganz viele andere Kommunen erheben.

Das würde man uns zu Recht vorwerfen, wenn wir als Berlin auf eine solche Einnahme verzichteten. Ich würde mir diesen Vorwurf ungern vorhalten lassen.

Vizepräsidentin Cornelia Seibeld:

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schneider?

Steffen Zillich (LINKE):

Gern!

Torsten Schneider (SPD):

Vielen Dank, Herr Kollege Zillich! – Stimmen Sie meiner Analyse dahin gehend zu, unter Zugrundelegung der Änderungsanträge der FDP bei den Haushaltsberatungen ausgabenseitig, dass dieser Vorschlag auf Einnahmeverzicht bedeuten würde, dass die FDP hier auch vorschlägt, in dieser Größenordnung auf Schuldentilgung zu verzichten?

Steffen Zillich (LINKE):

Das wäre mindestens die Konsequenz. Das wäre auch der einfachste strukturelle Effekt. Dann müssten sie sich einfach zwischen ihren Prioritäten entscheiden. Den Punkt zum Thema Mietrecht – dieses sei nur gesagt, meine Vorredner haben dazu auch schon etwas gesagt – kann man anders regeln. Es ist auch sinnvoll, das anders zu regeln. Letztendlich machen Sie eines: Sie nutzen eine politische Gelegenheit, um einmal wieder „Steuersenkung“ zu sagen. Das ist auch der ganze politische Effekt.

Darüber hinaus ist auch nichts an Substanz in dem Vorschlag. Ich glaube, in der Form muss man es auch bewerten.