Jahrgangsübergreifendes Lernen

Lerngruppen verkleinern, räumliche Voraussetzungen verbessern

16. Wahlperiode 60. Sitzung: Steffen Zillich zur Beschlussempfehlung der CDU: Jahrgangsübergreifendes Lernen ohne Zwang

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe es jetzt nicht gezählt, aber gefühlt stellt die CDU diesen oder einen ähnlichen Antrag in den vergangen Jahren zum fünften Mal.

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

Ähnlich ritualisiert ist auch die Debatte darum. Deswegen hält sich meine Lust darauf in Grenzen. Das gebe ich ehrlich zu. Wir hatten dazu auch eine ausführliche Ausschussdebatte. Dort ist der Antrag mit den Stimmen von drei Fraktionen abgelehnt worden. Zur Relevanz muss man sich fragen, wo wir eigentlich stehen.

Wir stehen hier nicht vor einer neuen Entscheidung, sondern sind in einer Situation, dass von den 367 Grundschulen, die wir in Berlin haben, 314 das jahrgangsübergreifende Lernen in der Schulanfangsphase praktizieren. Es gibt also noch 53 Schulen, in den das nicht stattfindet. Von diesen 53 Schulen gibt es in 28 Schulen –

Vizepräsident Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege Zillich?

Steffen Zillich: Nein! – Projekte, in denen zumindest teilweise jahrgangsübergreifende Lernmethoden praktiziert werden. Über den zeitlichen Vorlauf ist hier gesprochen worden.

Ein wichtiger Punkt, über den wir sprechen müssen, ist, dass wir spätestens seit dem vorvergangenen Schuljahr die Möglichkeit haben, dass in Schulen, die für sich einschätzen, dass sie die Voraussetzungen noch nicht erfüllen, um tatsächlich in altersgemischten Gruppen in der Schuleingangsphase unterrichten zu können, Vereinbarungen mit der Schulaufsicht getroffen werden können, für die räumlichen, die fachlichen, die fortbildungsmäßigen und inhaltlichen Voraussetzungen zu sorgen, dass JÜL tatsächlich stattfinden kann. Das ist der richtige Weg.

Diesen Weg müssen wir gehen. Wir haben mit der Grundentscheidung der flexiblen Schuleingangsphase und mit der Grundentscheidung, dass sie genau die Möglichkeit bieten soll, sie in unterschiedlichen Geschwindigkeiten zu durchlaufen, eine Entscheidung getroffen, die ein jahrgangsübergreifendes, ein altergemischtes Lernen zwangsläufig nach sich zieht. Die Idee dieser Schuleingangsphase bedeutet gerade, dass Kinder unterschiedliche Voraussetzungen haben. Kinder können Unterschiedliches. Kinder benötigen unterschiedlich viel Zeit.

Es ist selbstverständlich kein Ausweis des Scheiterns der Schuleingangsphase, wenn diese ausdrücklich eingeräumte Möglichkeit, auch länger für die Phase des Schuleingangs zu brauchen, von Kindern auch in Anspruch genommen wird. Darum genau geht es. Wenn man dies gewährleisten will, und zwar nicht in einer Art und Weise, dass Kinder von den Gruppen entweder auf oder abgestuft werden, ist das nur in Altersmischungen vernünftig zu machen.

Deswegen ist sie dort integraler Bestandteil einer Idee von Schule, die von der Unterschiedlichkeit von Kindern ausgeht und die individuelles Lernen tatsächlich in den Mittelpunkt stellt. Richtig ist, dass das kein triviales Ding ist und wir dort noch eine ganze Reihe von Voraussetzungen zu klären haben und wir uns auch sehr genau weiterhin anschauen müssen, wie es funktioniert. Das ist Gegenstand dieser Vereinbarungen, die geschlossen werden.

Das werden wir uns weiterhin sehr genau ansehen müssen. Natürlich geht es weiterhin darum, dass wir die Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern verbessern müssen. Natürlich geht es darum – wie es jetzt passiert –, dass die Lerngruppen in der Schuleingangsphase verkleinert werden, was mit der Grundschulverordnung an dieser Stelle passiert. Es geht um die räumlichen Voraussetzungen, die weiter zu verbessern sind.

Es geht auch darum, den Stellenwert in der Lehrerbildung eines solches Schulverständnisses solcher pädagogischer Konzepte zu verbessern. Daran müssen und werden wir auch weiter arbeiten. Aber das lösen wir nicht dadurch, indem wir eine Grundsatzdebatte aus den vergangenen fünf Jahren noch einmal anders entscheiden. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag wie im Ausschuss ab.

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]