Linksfraktion fordert bei der Grundsteuer nachzusteuern. Soziale Härten vermeiden, Fehler korrigieren.
Erste Erfahrungen mit der Erhebung der neuen Grundsteuer zeigen, dass das von der schwarz-roten Koalition beschlossene Gesetz hinsichtlich möglicher sozialer Härtefälle zu unverbindlich ist und die konkrete Nutzung von Grundstücken zu wenig berücksichtigt. Die Fraktion Die Linke fordert daher in einem, in dieser Woche ins Abgeordnetenhaus eingebrachten Antrag, dass bei der Grundsteuer an verschiedenen Stellen nachgesteuert werden muss.
Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der Linksfraktion, Steffen Zillich:
Wie von uns befürchtet entfaltet die im Gesetz aufgenommene Regelung zur Vermeidung sozialer Härtefälle bisher keine Wirkung und muss daher überarbeitet werden. Laut den von der Senatsverwaltung für Finanzen berichteten Zahlen gab es mit Stand Dezember bei 174 gestellten Anträgen noch keinen einzigen anerkannten Härtefall. Wir halten deshalb an unserem, bereits im Gesetzgebungsverfahren eingebrachten und von CDU und SPD abgelehnten Vorschlag fest, wonach von einem sozialen Härtefall auszugehen ist, wenn sich bei einem Einkommen, das zur Beantragung des Wohnberechtigungsscheins 180 berechtigt, die Grundsteuer verdoppelt hat.
Weiterhin fordern wir eine neue Regelung für sogenannte Wochenendgrundstücke, bei denen es, obwohl aufgrund fehlender Anschlüsse beispielsweise an das Abwassernetz nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet, zu teilweise exorbitanten und unangemessenen Steigerungen der Grundsteuer gekommen ist.
Wir fordern den Senat zudem auf zu prüfen, wie die Grundsteuerbefreiung für Kleingärten bei allen Kleingartenanlagen Anwendung finden kann. Auch für jene die – historisch gewachsen vor allem im Ostteil der Stadt - etwas größere Gartenlauben haben, als im Bundeskleingartengesetz vorgeschrieben. Das wäre auch mit Blick auf die angestrebte Vermeidung unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwands hilfreich, wie er beispielsweise zudem anfällt, wenn Kleingartenvereine als Zwischenpächter in heterogen entstandenen Anlagen auftreten.
Wo es aufgrund der einheitlichen Bodenwerte innerhalb eines Bodenwertclusters trotz zum Teil sehr unterschiedlich genutzter und nutzbarer Grundstücke, wie beispielsweise im Falle des Strandbads Weißensee zu drastischen Erhöhungen gekommen ist, müssen Neuberechnungen offensiv unterstützt werden.