Sozialer Wohnungsbau: Mietobergrenzen von 6 Euro sind zu hoch

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Seit 2012 hat das Land durch den Abbau von Bindungen überdurchschnittlich viele Sozialwohnungen verloren

Zu den vom Senat vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau erklären Katrin Lompscher und Steffen Zillich:

Es ist immerhin ein Fortschritt, dass der Senat endlich einen Vorschlag zur Mietsenkung im sozialen Wohnungsbau unterbreitet. Diese Möglichkeit hatte er seit langem. Jetzt, kurz vor Toresschluss, will er offenbar handeln.

Der aktuelle Vorschlag des Senats krankt allerdings insbesondere an der vorgeschlagenen Mietobergrenze von 6 Euro pro Quadratmeter, 5,75 Euro sind es nach Modernisierung in einfachen und mittleren Wohnlagen. Das ist inakzeptabel.

Seit 2012 hat das Land durch den Abbau von Bindungen überdurchschnittlich viele Sozialwohnungen verloren (Ende 2015 nur noch 116.000 Sozialmietwohnungen). Zugleich wurden Extra-Einnahmen in Größenordnungen erzielt, 304 Millionen Euro statt geplanter 117 Millionen Euro allein 2015. Die Koalition konnte sogar die Einnahmeerwartung aus der vorzeitigen Darlehensrückzahlung im Doppelhaushalt 2016/2017 auf je 251 Millionen Euro anheben und damit einen Teil ihrer »Wahlgeschenke« finanziert. Das Geld wurde klaglos vereinnahmt, für die Mieterinnen und Mieter geschah damit nichts.

Wir fordern den Senat und die Koalition deshalb auf, die Mietobergrenzen auf 5 Euro bzw. 5,50 Euro abzusenken. Das wäre eine echte Entlastung von Sozialmieterinnen und –mieter. Nur so kann die Fraktion DIE LINKE den vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen zustimmen. Außerdem müssen endlich auch gesetzliche Änderungen im Wohnraumgesetz folgen, damit die Ablösung von Darlehen nicht zum Verlust von Sozialbindungen führt, nicht fiktive Kosten zu überhöhten Sozialmieten führen und eine soziale Richtsatzmiete eingeführt werden kann.

 


Hintergrund

Die Expertenkommission zur Reform des Sozialen Wohnungsbaus hatte am 11. Mai 2016 die jetzt vom Senat vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen kontrovers diskutiert, aber nicht beschlossen. Seither weigert sich der Senat, ein erneutes Treffen einzuberufen. Das war auch der Grund für den Offenen Brief der Oppositionsfraktionen und Mieter-Initiativen vom 14. Juni 2016 an den Senat und Koalitionsfraktionen, in dem Unterstützung für Entscheidungen noch in dieser Legislaturperiode angeboten wurde. In der Sondersitzung des Bauausschusses am 29. Juni besteht nun die Möglichkeit, im Interesse der Mieterinnen und Mieter zu Lösungen zu kommen.

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