Befragung Berliner Schülerinnen und Schüler durch das »Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen«
Kleine Anfrage 16 / 14 827
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Steffen Zillich (Die Linke)
- Trifft es zu, dass zu Beginn der Durchführung der SchülerInnenbefragung durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) die beantragte Genehmigung durch die zuständige Stelle in der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung nicht erteilt wurde?
- Welche Gründe sprachen ggf. gegen eine Genehmigung und wodurch wurden die zugrunde liegenden Einwände inzwischen ausgeräumt?
- Über welche Möglichkeiten verfügt die Schulverwaltung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, um sicherzustellen, dass solche Befragungen keine suggestiven oder als diskriminierend zu wertenden Fragen beinhalten?
- Aus welchen Gründen wurde die Befragung ohne die erforderliche Genehmigung gestartet?
- Was geschieht mit den vor der Erteilung der Genehmigung erhobenen Daten?
- Wie werden Schulleitung, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler auf die Befragung vorbereitet? Welche Hintergrundinformationen erhalten die Schülerinnen und Schüler, um sich für oder gegen eine Teilnahme an der Befragung entscheiden zu können?
- In wie vielen und in welchen Berliner Schulen wurden die Eltern im Vorfeld nicht über die Durchführung der Befragung informiert?
- Was geschieht mit den Daten der Schülerinnen und Schüler, die ohne vorherige Information/Einverständnis-erklärung der Eltern erhoben wurden?
- Die Befragung fand bisher im Klassenverband statt. Wie kann im Klassenverband die Anonymität und die Freiwilligkeit der Teilnahme gewährleistet werden?
- Aus welchen Gründen wurden die Lehrerinnen und Lehrer von den Testleiterinnen und Testleitern aufgefordert, die Klassenlisten mit den Daten der Schülerinnen und Schüler herauszugeben – durften die Schulen dem nachkommen und wenn ja, auf welcher Grundlage?
- Wie wurde die Anonymität der Befragten insgesamt gewährleistet?
- Inwiefern kann von Seiten des KFN und der zuständigen Senatsverwaltung sichergestellt werden, dass die Schülerinnen und Schüler von neunten Klassen über die erforderliche Reife verfügen, um die Komplexität und den Sinn der von ihnen zu beantwortenden Fragen zu erfassen?
- Die Jugendlichen werden u.a. auf den Seiten 21, 22, 23, 24f und 28 ausführlich nach von ihnen begangenen Straftaten bis hin zu begangenen Verbrechen befragt. Die Jugendlichen werden somit aufgefordert, sich selbst zu bezichtigen. Auf welche Weise werden die Jugendlichen davor geschützt, von Mitschülerinnen und Mitschülern oder anderen Dritten angezeigt zu werden?
- Wie wird auf der Grundlage des Berliner Datenschutzgesetzes sichergestellt, dass im Rahmen der Schülerinnen- und Schülerbefragung die informationelle Selbstbestimmung der Eltern bzw. anderer Dritter gewährleistet wird, wenn über deren Verhalten, Bildungsstand, Herkunft etc. Daten erhoben werden?
- Aus welchen Gründen wurde als einzige ethnische Herkunft die kurdische Herkunft der Jugendlichen erfragt?
- Erhalten die Schulen eine Rückmeldung des KFN zu den Ergebnissen der Befragung?
- Auf welcher Rechtsgrundlage können Schulen der Aufforderung des KFN nachkommen, die persönlichen Daten sogenannter „Schulschwänzer/innen“ und „Schulabbrecher/innen“ zur Verfügung zu stellen, damit diese direkt angeschrieben und aufgefordert werden können, sich an der Befragung zu beteiligen?
- Wie lässt sich von Seiten des Berliner Senats rechtfertigen, dass das KFN den Jugendlichen, die nicht regelmäßig den Schulunterricht besuchen, eine sog. „Motivationshilfe“ wie in Höhe eines Honorars von 10 Euro in Aussicht stellt?
- In wie vielen Fällen wurde diese „Motivationshilfe“ in Berlin bisher ausgezahlt?
- Welche Kosten entstanden dem Land Berlin bzw. der Landeskommission Berlin gegen Gewalt im Zusammenhang mit der Durchführung der Befragung insgesamt?
- Ist eine Fortsetzung der Befragung in Berlin geplant und falls ja, in welcher Weise?