Entwicklung des RAW-Geländes

Drucksache 17 / 16 074 - Gab es seit und vor dem Kauf großer Teile des sogenannten RAW-Areals in Friedrichshain durch die Kurth Immobilien GmbH Gespräche zwischen Vertretern der Senats und Vertretern der Kurth Immobilien GmbH über die Entwicklung des RAW- Geländes?

Drucksache 17 / 16 074

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich (LINKE)

vom 27. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2015) und Antwort

Entwicklung des RAW-Geländes

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Gab es seit dem Kauf großer Teile des sogenannten RAW-Areals in Friedrichshain zwischen Modersohnstraße, Revaler Straße, Warschauer Straße und Bahngelände durch die Kurth Immobilien GmbH Gespräche zwischen Vertretern der Senats und Vertretern der Kurth Immobilien GmbH über die Entwicklung des RAW- Geländes? Worum genau ging es in diesen Gesprächen, und welche Ergebnisse hatten sie gegebenenfalls?

Frage 2: Gab es vor dem Kauf großer Teile des RAW- Areals durch die Kurth Immobilien GmbH Gespräche zwischen Vertretern des Senats und Vertretern der Kurth Immobilien GmbH über die Entwicklung des RAW- Geländes? Worum genau ging es in diesen Gesprächen, und welche Ergebnisse hatten sie gegebenenfalls?

Antwort zu 1 und 2: Es gab vor und nach dem Kauf großer Teile des RAW-Areals durch die Kurth Immobilien GmbH keine Gespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und Vertreterinnen und Vertretern der Kurth Immobilien GmbH über die Entwicklung des RAW- Geländes

Frage 3: Was weiß der Senat über die Pläne der Eigentümer (Kurth Immobilien GmbH, RED) für die Entwicklung des RAW-Geländes?

Antwort zu 3: R.E.D Berlin Development GmbH hat diverse Anträge auf Vorbescheid und Baugenehmigung im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg gestellt, die teilweise im Widerspruchsverfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bearbeitet wurden. Es wurden u.a. folgende Nutzungen beantragt: Hotel mit Gastronomie, Einzelhandel, Wohnen, Wohn- und Geschäftshaus, Hotel und Bürogebäude, Restaurant, Volleyballfeld, Kinderspielplatz.

Frage 4: Wie bewertet der Senat die Position des Bezirks zur Entwicklung des RAW-Geländes die u.a. in den BVV-Beschlüssen „RAW-Gelände dauerhaft als Kultur- und Freizeitstandort erhalten“ (DS/1056/IV) und „Erhalt des RAW als Kulturensemble, Naherholungszentrum und Denkmalbereich!“ (DS/1109/IV) zum Ausdruck kommt und beispielsweise Wohnungsbau auf dem Gelände unterbinden will?

Frage 6: Verfolgt der Senat eigene Planungsziele, wenn ja, welche, und gibt es Überlegungen im Senat, die Planung/Entwicklung des RAW-Geländes ggf. an sich zu ziehen?

Antwort zu 4 und 6: Der Senat unterstützt grundsätzlich die Ziele der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), eine kulturelle Nutzung zu erhalten.

Frage 5: Inwieweit ist nach Einschätzung der Senatsverwaltung die Position des Bezirks mit den Plänen der Eigentümer bzw. Investoren vereinbar?

Antwort zu 5: Hierzu liegen keine Kenntnisse vor.

Frage 7: In welchem Umfang mit welchen Bindungsfristen für welche Objekte und mit welchen Zielen sind seit dem Jahr 2000 öffentliche Fördermittel auf dem RAW-Gelände eingesetzt worden, und inwieweit wird eine mögliche Entwicklung des RAW-Geländes dadurch präjudiziert?

Antwort zu 7: Für das Stoff- und Gerätelager auf dem Gelände sowie die umliegenden Freiflächen hat es eine Förderung aus dem Urban II-Programm gegeben.

Der Förderbescheid wurde am 9.7.2003 erteilt und enthielt eine Bindungsfrist von 10 Jahren.

Die Frist begann mit der Bauabnahme am 2.11.2004 und ist somit letztes Jahr abgelaufen.

Berlin, den 11. Mai 2015

In Vertretung

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2015)

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