Anzeige wegen Landesverrat

Drucksache 17 / 16 771 - Wurde der Senat über den Eingang einer vom Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Herrn Dr. Maaßen gestellten Strafanzeige im März 2015 im Zusammenhang mit der Berichterstattung auf dem Blog netzpolitik.org beim Landeskriminalamt informiert?

Drucksache 17 / 16 771

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich (LINKE)

vom 11. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. August 2015) und Antwort

Anzeige wegen Landesverrat

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Wurde der Senat über den Eingang einer vom Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Herrn Dr. Maaßen gestellten Strafanzeige im März 2015 im Zusammenhang mit der Berichterstattung auf dem Blog netzpolitik.org beim Landeskriminalamt informiert, und wenn ja, wann und durch wen?

2. Wurde der Senat über den Eingang einer vom Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Herrn Dr. Maaßen gestellten Strafanzeige im April 2015 im Zusammenhang mit der Berichterstattung auf dem Blog netzpolitik.org beim Landeskriminalamt informiert, und wenn ja, wann und durch wen?

3. Welche Maßnahmen hat der Senat getroffen nachdem er über den Eingang der genannten Strafanzeigen informiert wurde?

4. Welche weiteren Stellen wurden vom Landeskriminalamt im März und April 2015 über die jeweils gestellten Strafanzeigen informiert und durch wen?

5. Wann und in welcher Form wurde die Staatsanwaltschaft Berlin über die gestellten Strafanzeigen informiert?

6. Welche Behörde oder Dienststelle hat wann die genannten Strafanzeigen an den Generalbundesanwalt weitergeleitet?

Zu 1. bis 6.: Am 30. März 2015 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine E-Mail an das Landeskriminalamt Berlin (LKA Berlin) übersandt, die als Anlage eine auf den 25. März 2015 datierte Strafanzeige gegen Unbekannt wegen der Veröffentlichung von teilweise als vertraulich bzw. geheim eingestuftem Material in dem Internetblog netzpolitik.org enthielt. Der zuständige Bereich der Abteilung 5 des LKA (Polizeilicher Staatsschutz) befasste sich unmittelbar mit dieser Strafanzeige. Der Sachverhalt wurde mit Schreiben vom 1. April 2015 dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zur rechtlichen Würdigung und Zuständigkeitsprüfung übersandt.

Mit Datum vom 16. April 2015 erstattete das Bundesamt für Verfassungsschutz, wiederum per E-Mail, eine weitere Strafanzeige wegen neuerlicher Veröffentlichun- gen von geheim eingestuftem Material auf der Internetplattform netzpolitik.org. Auch diese wurde an den Generalbundesanwalt übersandt.

Vorbehaltlich der Entscheidung des Generalbundesanwalts über die weiteren Ermittlungen wurden keine weiteren Stellen oder Behörden unterrichtet.

Eine Unterrichtung des Senats über sämtliche bei der Polizei Berlin eingegangene Strafanzeigen erfolgt grundsätzlich nicht.

7. Ist dem Senat, dem Landeskriminalamt oder der Staatsanwaltschaft Berlin in diesem Zusammenhang ein Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, in dem der Verrat von Staatsgeheimnissen thematisiert wird bekannt und wenn ja, teilt der Senat die enthaltene Bewertung?

Zu 7.: Nein, in diesem Zusammenhang wurde kein Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, in dem der Verrat von Staatsgeheimnissen thematisiert wird, bekannt.

Wie in einer Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft vom 19.08.2015 bekannt gegeben wurde, ist ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen am 19. August 2015 um 15.10 Uhr vom Generalbundesanwalt an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin abgegeben worden. Die Akten sollen an die Staatsanwaltschaft Berlin zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet werden. Weitere Angaben sind wegen der laufenden Ermittlungen nicht möglich.

8. Teilt der Senat die Einschätzung, dass durch die Veröffentlichungen auf netzpolitik.org der Anfangsverdacht des Verrats von Staatsgeheimnissen gegeben ist?

Zu 8.: Die Einschätzung, ob der Anfangsverdacht einer Straftat wegen Landesverrats vorliegt, obliegt allein dem Generalbundesanwalt.

Berlin, den 24. August 2015

In Vertretung

Andreas Statzkowski
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Aug. 2015)

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