Übertragungen bezirklicher Liegenschaften an den Liegenschaftsfonds und Verkaufserlöse

Drucksache 17 / 13 507 - Wir fragten den Senat, welche Liegenschaften in Stegölitz-Zehlendorf seit 2001 verakuft wurden, wie hoch die bezirkliche Beteiligung an den Verkauferlösen war und welche Ziele mit dem Verkauf des Grundstück Fischerhüttenstr. 41 verfolgt werden.

Drucksache 17 / 13 507

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich (LINKE)

vom 25. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2014) und Antwort

Übertragungen bezirklicher Liegenschaften an den Liegenschaftsfonds und Verkaufserlöse

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1.Welche Liegenschaften hat der Bezirk Steglitz- Zehlendorf seit dem Jahr 2001 zu welchem Zeitpunkt an den Liegenschaftsfonds übertragen, welche davon sind durch diesen veräußert worden und wie hoch war die bezirkliche Beteiligung an den jeweiligen Verkaufserlösen?

Zu 1: Seit Gründung des Liegenschaftsfonds im Jahre 2001 wurden vom Bezirk Steglitz-Zehlendorf Grundstücke mit einer Fläche von insgesamt 245 ha in das Treu- handvermögen des Liegenschaftsfonds übertragen. Zu diesen Liegenschaften wurden 363 Kaufverträge abgeschlossen. An den Verkaufserlösen wurde der Bezirk bisher mit insgesamt 17,9 Mio. € beteiligt.

2. Welche Ziele der Grundstücksvergabe verfolgt der Senat in Bezug auf das zum Verkauf stehende Grundstück in der Fischerhüttenstraße und welche Vergabeart präferiert er?

Zu 2.: Zur Vergabe des Grundstücks Fischerhüttenstr. 41, Plüschowstr. in Berlin Steglitz-Zehlendorf hat der Steuerungsausschuss Liegenschaftsfonds die Durchführung eines bedingungsfreien Bieterverfahrens beschlossen. Das Grundstücksgeschäft ist bereits weit vor dem Senatsbeschluss zum „Konzept der transparenten Liegenschaftspolitik“ angebahnt worden. Im Übrigen wird zu den Zielen des Senats auf die Antwort zur Frage 6 verwiesen.

3. Inwieweit hält der Senat das Grundstück für eine Direkteinbringung in eine städtische Wohnungsbaugesellschaft mit dem Ziel kommunalen Wohnungsbaus für geeignet?

Zu 3.: Aufgrund der Umgebung und Lage sowie der städteplanerischen Vorgaben des Bezirks ist das Grundstück besonders geeignet für Wohnungsbau im oberen Preissegment. Deshalb haben die städtischen Wohnungsbaugesellschaften es bisher nicht nachgefragt.

4. Inwieweit spielt Wohnungsbau, der für breite Kreise der Bevölkerung bezahlbar ist, sowie Wohnungsbau für besondere Bedarfsgruppen, für die im Berlin ein dringender Bedarf besteht (z.B. Flüchtlinge, Studenten), bei den Planungen des Senats für das Grundstück eine Rolle?

Zu 4.: Bei den Planungen für das Grundstück Fischerhüttenstr. 41 haben solche Überlegungen im Bezirk keine Rolle gespielt. Sozialer Wohnungsbau und die Unterbringung der angesprochenen besonderen Bedarfsgruppen werden an anderer Stelle realisiert.

5. Welche Ziele verfolgt das Bezirksamt Steglitz- Zehlendorf in Bezug auf das Grundstück und welche Nutzung und Vergabeart präferiert es?

Zu 5.: Nach dem Willen des Bezirksamtes Steglitz- Zehlendorf soll auf dem ehemals von der Stadtgärtnerei Zehlendorf genutzten Grundstück ein Quartier für hoch- wertiges Wohnen entstehen. Die städtebauliche Dichte orientiert sich an den vorhandenen Siedlungsbauten und den umgebenen Einfamilienhäusern. Die hierfür notwen- digen planungsrechtlichen Regelungen sollen im B-Plan 6-24 und im städtebaulichen Vertrag mit dem Investor getroffen werden.

6. Inwieweit haben sich Senat und Bezirke diesbezüglich auf eine gemeinsame Zielstellung verständigt?

Zu 6.: Zur Konkretisierung der städtebaulichen Ziele, zur inhaltlichen Vorbereitung des B-Planes und zur Erstellung von Rahmendaten für die Vermarktung des Grundstücks hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unter Beteiligung des Bezirks und des Liegenschaftsfonds ein städtebauliches Gutachterverfahren durchgeführt. Der von den Gutachtern ausgewählte Siegerentwurf bildet die Grundlage des vom Bezirksamt erstellten B-Planes. Angesichts der Wohnungsknappheit in Berlin und vor dem Hintergrund der Transparenten Liegenschaftspolitik war aktuell zu prüfen, ob das Grund- stück effizienter bebaut werden könnte. Die Klärung ist noch nicht abgeschlossen.

Berlin, den 11. April 2014

In Vertretung

Dr. Margaretha Sudhof
Senatsverwaltung für Finanzen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2014)

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