Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im Denkmal am Frankfurter Tor

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Uwe DoeringSteffen Zillich

Kleine Anfrage 16 / 15 171

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Uwe Doering (Die Linke) und Steffen Zillich (Die Linke)

  1. Wer ist Eigentümer der noch nicht sanierten Wohngebäude in der Frankfurter Allee zwischen Frank-furter Tor und Niederbarnimstraße/Proskauer Straße, die zum Denkmalensemble der Karl-Marx-Allee zählen?
  2. Befanden sich die Wohngebäude zu einem früheren Zeitpunkt im Eigentum einer Städtischen Wohnungsbaugesellschaft?
  3. Wenn ja, welche Mieterschutzvereinbarungen wurden beim Verkauf der Objekte durch die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mit dem Käufer vertraglich vereinbart? Sind diese in den Mietverträgen festgehalten worden? Gelten die »Grundsätze der Wohnraumprivatisierung in Berlin« (»Acht-Punkte-Programm«), die im Jahr 2000 vom Senat beschlossen wurden? Wurde auch ein Vorkaufsrecht von Wohnungen für Mieterinnen und Mieter vereinbart? Hatten die vertraglichen Vereinbarungen bei den Weiterverkäufen Bestand?
  4. Welche Verpflichtung trägt der Eigentümer zum Erhalt dieses wichtigen Denkmalensembles?
  5. Kommt der Eigentümer seinen Verpflichtungen in ausreichendem Maße nach? Sind Mängel aufgetreten, die die Erhaltung des Denkmals gefährden und die der Eigentümer der zuständigen Denkmalbehörde unverzüglich angezeigt hat oder die er anzeigen müsste?
  6. Ist der Eigentümer durch die zuständige Denkmalbehörde verpflichtet worden, bestimmte Maßnahmen zur Erhaltung des Denkmals durchzuführen?
  7. Liegen bereits eine Teilungserklärung und eine Abgeschlossenheitserklärung zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen vor?
  8. Wie können Mieterinnen und Mieter in umgewandelten Eigentumswohnungen vor Kündigung wegen Eigenbedarfs geschützt werden, wenn am 31. August 2011 die Kündigungsschutzklausel-Verordnung ihre Wirksamkeit verliert
  9. Wie gedenkt der Senat, die Mieterinnen und Mieter in der Frankfurter Allee, aber auch in anderen innerstädtischen Lagen, wo die Umwandlung in Eigentumswohnungen vollzogen wird, vor Kündigung und Verdrängung zu schützen?