Verfassungsschutz und politische Bildung

Kleine Anfrage 16 / 15 556

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Marion Seelig (Die Linke) und Steffen Zillich (Die Linke)

  1. Welche Veranstaltungen zu welchen Themen wurden vom Landesamt für Verfassungsschutz an Berliner Schulen seit dem 1. Januar 2010 durchgeführt (bitte nach Anzahl der Veranstaltungen, Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, Veranstalter, Ort, Dauer/Umfang, Thema/Titel, Anlass auflisten)?
  2. Bestreitet der Verfassungsschutz auch außerhalb von Schulen Bildungs- bzw. Informationsveranstaltungen (wenn ja, bitte nach Anzahl der Veranstaltungen, Anzahl der Teilnehmenden, Veranstalter, Ort, Dauer/Umfang, Thema/Titel, Anlass auflisten)?
  3. Auf welcher gesetzlichen Grundlage finden diese Veranstaltungen statt, handelt es sich hierbei um Bildungs- oder Informationsveranstaltungen und wie definiert sich aus Sicht des Senats der Unterschied zwischen Bildungs- und Informationsveranstaltungen?
  4. Gibt es entsprechende hausinterne Leitlinien oder Dienstanweisungen für derartige Veranstaltungen und wenn ja, welchen Inhalt haben diese?
  5. Bietet der Verfassungsschutz seine Angebote aktiv gegenüber Schulen an (wenn ja, in welcher Form?) oder werden diese von den Schulen nachgefragt?
  6. Welche anderen als extremismustheoretische Ansätze werden vom Verfassungsschutz in Bildungs- bzw. Informationsveranstaltungen vorgestellt?
  7. Welche Bildungs- bzw. Informationsmaterialien werden in welcher Stückzahl im Rahmen der Schulveranstaltungen des Verfassungsschutzes verteilt und/oder verwendet und sind dies eigene Materialien des Landesamts oder andere Materialien?
  8. Welcher Bildungsmethoden bedient sich der Verfassungsschutz für Bildungs- bzw. Informationsveranstaltungen (z.B. Vorträge, Rollenspiele, Gruppenarbeit etc.)?
  9. Welche pädagogischen Voraussetzungen bringen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes für die durchgeführten Bildungsveranstaltungen mit und in welcher Form werden die pädagogischen Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult?
  10. Welche Formen der Vor- und Nachbereitung finden im Kontext mit Bildungs- bzw. Informationsveranstaltungen statt und gibt es eine Evaluation der schulischen und außerschulischen Bildungs- bzw. Informationsarbeit des Verfassungsschutzes?
  11. Welche Einnahmen und Ausgaben hat der Verfassungsschutz durch diese Veranstaltungen und wie hoch ist das Budget des Landesamts für Verfassungsschutz, das für diese Aktivitäten veranschlagt wurde?
  12. Findet der Senat es richtig, dass durch den Verfassungsschutz Aufgaben der politischen Bildung wahrgenommen werden und wenn ja, in welchen Bereichen hält der Senat politische Bildung durch den Verfassungsschutz für besonders erstrebenswert?
  13. Welche Vorteile sieht der Senat darin, dass die o.g. Aktivitäten zur politischen Bildung durch den Verfassungsschutz anstatt durch die vorhandenen Institutionen, deren Kernaufgabe diese Arbeit ist (z.B. Landeszentrale für Politische Bildung, Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus), ausgeübt werden und sieht der Senat Defizite bei der politischen Bildungsarbeit der letztgenannten Institutionen?
  14. Versteht sich der Verfassungsschutz als Bildungsträger und findet eine Koordinierung mit anderen Bildungsträgern statt, die öffentlich finanziert sind (z.B. Landeszentrale für Politische Bildung, MBR)?
  15. Werden bestimmte Zielgruppen (wie Verwaltungen und politische Entscheidungsträger) und Programmschwerpunkte durch die Aktivitäten zur politischen Bildung des Verfassungsschutzes ins Auge gefasst und wird durch den Senat die Auffassung vertreten, dass bestimmte Zielgruppen, Inhalte oder programmatische Schwerpunkte durch die herkömmlichen, öffentlich finanzierten Träger bisher vernachlässigt wurden?
  16. Ist der Senat weiterhin der Auffassung, dass es Aufgabe des Verfassungsschutzes ist, neben staatlich repressiven auch zivilgesellschaftliche Maßnahmen gegen verfassungsfeindliche Gruppierungen aufzuzeigen?

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