Faire Bedingungen für Tempelhof-Volksentscheid! Keine Zweckentfremdung von Mieteinnahmen!

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Es geht nicht um die Frage, ob wir die Pläne des Senats für richtig halten oder anderes bevorzugen würden, sondern es geht um das Verhalten des Senats und seinem Respekt vor einer öffentlichen Meinungsbildung ohne manipulatives und rechtswidriges Verhalten.

aus dem Wortprotokoll

46. Plenarsitzung
Prioritäten

Ich rufe nun auf

lfd. Nr. 4.4:

Priorität der Fraktion Die Linke

Tagesordnungspunkt 27

Faire Bedingungen für Tempelhof-Volksentscheid! Keine Zweckentfremdung von Mieteinnahmen!

Antrag der Fraktion Die Linke
Drucksache 17/1618

hierzu:

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache 17/1618-1

[Unruhe]

Dr. Klaus Lederer (LINKE):

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag befasst sich in gewisser Weise auch mit dem Volksbegehren zum Tempelhofer Feld. Aber es geht nicht um die Frage, ob wir die Pläne des Senats für richtig halten oder anderes bevorzugen würden – das ist hier jetzt oft genug diskutiert worden, da sind die Positionen, glaube ich, auch klar –, sondern es geht um das Verhalten des Senats und seinem Respekt vor einer öffentlichen Meinungsbildung ohne manipulatives und rechtswidriges Verhalten. Wie wir wissen – das ist gerichtlich festgestellt –, ist die Landesregierung nicht zur Neutralität verpflichtet. Sie kann in die Auseinandersetzung mit Positionsbestimmungen eingreifen, der Regierende Bürgermeister, die Senatoren können sich äußern. Was die Landesregierung aber nicht darf, ist unter Zweckentfremdung von Haushaltsmitteln kampagnenhaft in die öffentliche Auseinandersetzung einzugreifen. Auch das ist verwaltungsgerichtlich festgestellt. Ich darf zitieren aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. April 2009, in dem es heißt:

Die Berliner Landesregierung ist im Vorfeld eines Volksentscheids nicht zur Neutralität verpflichtet. Die Gemeinnützigkeit von Haushaltsmitteln schließt es indes aus Gründen der Chancengleichheit aus, dass sich die Landesregierung dieser Mittel bedient, um ihre parteiische Auffassung zu dem Volksentscheid der breiten Öffentlichkeit bekanntzumachen.

Und in der Begründung dazu sagt das Gericht:

Die finanziellen Mittel, mit denen der Staat (hier: das Land Berlin) erhalten wird, werden grundsätzlich von allen Staatsbürgern ohne Ansehung ihrer politischen Anschauung und Zugehörigkeit erbracht.

Diese Mittel sind dem Staat zur Verwendung für das gemeine Wohl anvertraut. Dies schließt es aus, dass sich der Antragsgegner, – also das Land Berlin – auch wenn er im Meinungskampf im Vorfeld eines Volksbegehrens nicht zur Neutralität verpflichtet ist, dieser Mittel bedient, um seine parteiische Auffassung zu dem Volksbegehren der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.

So weit das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Nun hätten wir ja erwartet, dass der Senat den Anstand hat, sich an diese Rechtsprechung zu halten. Und was für die unmittelbare Staatsverwaltung gilt, gilt natürlich auch für die mittelbare Staatsverwaltung, zu der auch die vom Land beherrschten öffentlichen Unternehmen gehören. Aber zu unserer großen Überraschung sind die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften Teil einer, wie der Senat selbst sagt, vom Senat unabhängigen Initiative, die, was Wunder, die Senatspläne im Vorfeld des Volksentscheids unterstützt. Das ist aber unzulässig.

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den
PIRATEN]

Die Mieterinnen und Mieter der Stadt und Land und der GEWOBAU bringen ihre Mietmittel nicht dafür auf, dass danach diese Gelder im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Wohnungsbaugesellschaften, lieber Herr Müller, in Fonds geworfen werden, um damit die Berlinerinnen und Berliner wiederum von Senatspositionen zu überzeugen und sie mit Ideologie zu bestrahlen. Dafür sind diese Mittel nicht vorgesehen, das ist eine Zweckentfremdung zweckgebundener Mittel, die dem öffentlichen Zweck dienen, nämlich dem, was sie auch nicht hinbekommen: preisgünstigen Wohnraum in der Stadt bereitzustellen, nicht Senatspropaganda zu machen.

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den
PIRATEN]

Der Berliner Mieterverein hat auch gesagt, dass der Hausfrieden und das Maßhaltegebot durch den Eigentümer, also die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften, verletzt werden, wenn die Mieterinnen und Mieter dann in ihren Hauseingängen oder in ihren Briefkästen mit Informationsmaterialien öffentlicher Wohnungsbaugesellschaften zugeballert werden, in denen was passiert? – für die Senatsposition geworben wird. Das ist unzulässig.

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den
PIRATEN]

Und der Senat hat eine Einwirkungspflicht auf die Wohnungsbaugesellschaften, dass sie es unterlassen, und er hat eine Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament, wenn danach gefragt wird – Herr Müller, ich habe Sie danach gefragt –, welche Gelder dafür eingesetzt worden sind. Der Senat hat bislang nicht geantwortet. Sie kriegen noch eine Anfrage. Sie können es diesmal rechtskonform machen.

[Beifall bei der LINKEN]

Und weil wir gerade über das Bibliothekskonzept geredet haben und über die ZLB: Da lächeln einen ja jetzt die ganzen Sozis an, Steinmeier, Momper und so, und finden, jetzt muss diese ZLB unbedingt an den Standort. Okay, das finde ich ja sogar auch. Aber die ZLB wird massiv mit Kinospots, Hochglanzbroschüren, Schautafeln im Stadtraum beworben. Hier gilt ganz unmittelbar: Das darf der Senat nicht! Und da bin ich den Grünen dankbar, dass sie unseren Antrag durch einen weiteren Antrag ergänzen, den wir völlig richtig finden, weil der in genau demselben Duktus liegt wie unser Ursprungsantrag. Ich erwarte, dass der Senat das einstellt. Die Kosten der Kampagne, es sind unterschiedlichste Medien dafür gesucht worden, die fassen wahrscheinlich den dreijährigen Medienetat einer Bezirksbibliothek eines ganz normalen Bezirks. Und Herr Wowereit hat eben mit Verve davon geredet, was die Bezirke alles selbst entscheiden können. Von Kosten-und-Leistungs-Rechnung und von den Begrenzungen bezirklicher Ausgaben durch die Strangulationspolitik der Finanzverwaltung hat Herr Wowereit offenbar noch nichts gehört.

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den
PIRATEN]

Nun mag man sich ja darüber streiten, ob es Sinn hat, die bezirklichen Bibliotheken einfach mal kaputtzusparen. Das mag der Senat ja politisch richtig finden. Aber entscheidend ist, dass der Einsatz öffentlicher Mittel für die ZLB-Kampagne nicht rechtskonform ist. Es gibt eine Offenlegungspflicht des Senats, uns, dem Abgeordnetenhaus, mitzuteilen, was das für Kohle ist. Jede Initiative, die ein Volksbegehren oder einen Volksentscheid macht, ist zur Offenlegung der Spenden, der Geldmittel verpflichtet. Nur der Senat von Berlin weigert sich hartnäckig, das zu tun. Ich fordere den Senat auf, die Auskunftspflicht gegenüber dem Abgeordnetenhaus vollständig zu erfüllen und den Einsatz zweckgebundener Haushaltsmittel für parteiische Werbezwecke sofort einzustellen! – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN –
Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Vizepräsidentin Anja Schillhaneck:

Vielen Dank, Herr Dr. Lederer! – Für die SPD-Fraktion hat nun das Wort Frau Abgeordnete Spranger. – Bitte sehr!

Iris Spranger (SPD):

Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Herr Lederer! Sie behaupten hier einfach, dass der Senat sich entzieht. Selbstverständlich hat das Verwaltungsgericht bereits festgestellt, dass sich der Senat, dass sich eine Landesregierung natürlich dazu äußern darf. Dann sollten Sie dazu etwas sagen, wenn Sie sich politisch einer Debatte entziehen, Sie haben nämlich kein Wort dazu gesagt, warum Sie im Abgeordnetenhaus gegen das Gesetz gestimmt haben,

[Udo Wolf (LINKE): Sie hätten mal zuhören sollen!]

dieser politischen Debatte entziehen Sie sich nämlich mit unzweifelhaften Rechtsauffassungen.

[Beifall bei der SPD]

Vizepräsidentin Anja Schillhaneck:

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Lederer?

Iris Spranger (SPD):

Nein! Sie können ja nachher eine Kurzintervention machen! – Die Überschrift Ihres Antrags heißt „Faire Bedingungen für den Tempelhofer Volksentscheid“. Was verstehen Sie eigentlich unter fairen Bedingungen, Herr Lederer? Dass Sie den Wohnungsbaugesellschaften immer mehr an Bedingungen zum Mietenbündnis aufzwingen wollen wie letzten Mittwoch im Bauausschuss mit einem Antrag? Oder dass Sie die Wohnungsbaugesellschaften hier noch mal vom Pult beschimpfen, wenn sie sich für den Neubau von bezahlbaren Wohnungen in Berlin einsetzen? – Ich habe ja gedacht, ich lese nicht richtig, als ich Ihren Antrag mal – Frau Präsidentin, ich darf daraus zitieren, denn das haben Sie vorweislich nicht hier ins Mikrofon gesagt – gelesen habe:

Eine solche propagandistische Arbeit gehört nicht zu den Aufgaben kommunaler Wohnungsbaugesellschaften.

Na, sagen Sie mal, wie äußern Sie sich eigentlich diesen Wohnungsbaugesellschaften gegenüber, wo Sie selbst vor Kurzem noch zehn Jahre in dieser Regierung mit drin waren? – Die Grünen sind ja wenigstens noch freundlich und sagen „kampagnenartig werbend“, denn sie wollen sich natürlich so einem Wortlaut mit Sicherheit nicht anschließen. Ich kann ja verstehen, dass Sie in einer Zwickmühle sind, dass Sie eventuell neidisch oder sauer sind auf die Stadtgesellschaft, die natürlich darüber diskutiert und fordert, dass bezahlbarer Wohnraum durch den Neubau am Tempelhofer Feld zu schaffen ist, und dass sich ein Netzwerk gebildet hat aus aktiven Akteuren wie der IHK, wie den Genossenschaften, wie den Wohnungsbaugesellschaften, wie den Gewerkschaften, wie dem Landessportbund, den Kleingärtnern, den Wohlfahrtsverbänden, dem BBU, natürlich, weil die klar Position beziehen und klar und aktiv sagen: Ja zur Tempelhofer Freifläche, ja zu einem Park mit Bäumen und Bänken, Sanitätsanlagen; ja zu bezahlbarem Wohnraum, ja zu Kitas, Schulen und dringend benötigten Sportflächen für Vereine, ja zur Bewahrung der historischen Spuren, ja zum Dialog und zur Beteiligung der Stadtgesellschaft an den Planungen.

Und deshalb: Wer inhaltlich so wie Sie mit dem Antrag wahrscheinlich nicht durchdringt, kommt mit solchen Anträgen und Parolen. Ja, ich glaube, dass es Ihnen schwerfällt, denn Sie können den Mieterinnen und Mietern wirklich zukünftig nicht erklären, warum Sie 4 700 Wohnungen nicht an diesem Standort bauen wollen. Denn wenn am 25. Mai das Gesetz zwei, was das Abgeordnetenhaus beschlossen hat, nicht gewinnt und nicht die Mehrheit der Stimmen hat, dann heißt das, dass über Jahre nichts mehr dort passieren wird: kein Baum, keine Parkbank, gar nichts. Es ist nicht mal ein kurzes Moratorium, es ist dann zum Gesetz erhoben, dass nichts passiert. Keine Partei, auch nicht in einem Jahr, nicht in zwei Jahren, nicht in drei Jahren wird dann mal lustig sagen: Na, dann bauen wir doch mal anders als damit vorgeschlagen. Nein, es ist ein Gesetz. Und Sie haben dann der Öffentlichkeit zu sagen, warum Sie genau dort nicht bauen wollten.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vizepräsidentin Anja Schillhaneck:

Gestatten sie jetzt eine Zwischenfrage des Abgeordneten Zillich?

Iris Spranger (SPD):

Ja, natürlich!

Vizepräsidentin Anja Schillhaneck:

Bitte!

Steffen Zillich (LINKE):

Verehrte Frau Spranger! Sie haben schon mitbekommen, dass es bei dem Antrag nicht um die Frage geht „Bist du für oder gegen Tempelhof“, sondern um die Frage, ob öffentliche Unternehmen für die Senatsposition werben dürfen mit den Geldern, die sie für ihre Unternehmenszwecke haben?

Iris Spranger (SPD):

Ich habe Ihren populistischen Antrag sehr wohl gelesen. Und ich weiß natürlich, denn Sie haben hier dem Gesetz nicht zugestimmt, und da ist mir das völlig klar, dass Sie von Ihrer eigenen Ablehnung im Abgeordnetenhaus nur ablenken und das dann den Wohnungsbaugesellschaften in die Schuhe schieben wollen.

[Udo Wolf (LINKE): Ach so!]

Denn Sie als Opposition, meine Damen, meine Herren von den Linken, haben sich dann in keinem Parlament mehr, in keinem Antrag mehr hierher zu stellen und dem Senat und der Koalition vorzuwerfen, warum hier in Berlin eventuell Ihrer Meinung nach nicht dort oder dort eine Wohnung neu zu bauen ist, wenn Sie 4 700 neue Wohnungen bekämpfen und die Wohnungsbaugesellschaften dazu auffordern, sich nicht klar dazu zu bekennen, dass sie neuen, bezahlbaren Wohnraum hier in Berlin machen wollen, dann haben Sie das zu erklären. Und deshalb, wie vorhin schon gesagt: Sie machen sich selbst unglaubwürdig, und das von einer Partei, die zehn Jahre mit uns an der Regierung war. – Herzlichen Dank!

[Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU]

Vizepräsidentin Anja Schillhaneck:

Vielen Dank, Frau Spranger! – Das Wort zu einer Kurzintervention hat nun Herr Dr. Lederer. – Bitte sehr!

Dr. Klaus Lederer (LINKE):

Liebe Frau Kollegin Spranger! Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie Ihre fünf Minuten Redezeit einfach dazu genutzt habe, um für Ihre Position zu werben. Das ist völlig legitim. Sie müssen es ja nötig haben, im Vorfeld des Volksentscheids jede sich bietende Chance zu nutzen, um für Ihre Position in Sachen Volksentscheid zu werben.

[Torsten Schneider (SPD): Sie machen doch so
eine Nummer hier! Sie haben es doch nötig!]

– Kriegen Sie sich ein, junger Mann! – Frau Kollegin Spranger! Haben Sie mir eigentlich zugehört und den Antrag mal gelesen? – Ganz offensichtlich nicht. Bei dem Antrag geht es nicht darum, den Senat aufzufordern, eine andere Position zu beziehen als jetzt. Es geht auch nicht darum, dass der Senat jetzt plötzlich sagen soll, die Initiative 100 Prozent Tempelhof habe recht, und dass wir deswegen künftig gegen des Senat stimmen sollen. Das habe ich vom Senat nicht verlangt. Der Senat und Herr Müller tun das ja auch. Er darf seine Position vertreten, wo immer er will, und tut das auch bei jeder sich bietenden Gelegenheit. Das ist völlig in Ordnung. Sie haben recht: Es ist verwaltungsgerichtlich festgestellt worden, dass der Senat für seine Position werben darf.

[Iris Spranger (SPD): Genau!]

Aber, liebe Kollegin Spranger, Sie haben nicht verstanden, was der Senat nicht darf. Das zeigt Ihre Frage, was faire Bedingungen bei Volksentscheiden sind. Es geht nicht um eine Frage von Lust oder Laune, sondern um eine Rechtsfrage. Deswegen habe ich aus dem OVG-Beschluss vorgelesen. Wissen Sie, was das OVG ist?

[Heiterkeit bei der LINKEN]

Das ist ein Gericht, das über das entscheidet, was Recht und Unrecht ist. Das OVG befasst sich nicht mit der Frage, ob Tempelhof bebaut werden soll oder nicht. Es stellt lediglich fest, dass mit öffentlichen Haushaltsmitteln oder mit Mitteln öffentlicher Unternehmen nicht missbräuchlich Kampagnenarbeit für die Position des Senats gemacht werden kann. Das steht in unserem Antrag, und dafür bitten wir um Zustimmung. Das gilt für die ZLB und für die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften. Sorry, aber das, was Sie hier erzählt haben, hat mit unserem Antrag nichts zu tun, sondern ist ein Ausweis der Tatsache, dass es Ihnen zu kompliziert war, das zu durchschauen. Das tut mir leid!

[Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN –
Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Vizepräsidentin Anja Schillhaneck:

Vielen Dank, Herr Dr. Lederer! – Sie möchten replizieren. – Bitte!

[Udo Wolf (LINKE): Jetzt geht es
aber um das Recht!]

Iris Spranger (SPD):

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Lederer! Dass Sie hier natürlich aufgebracht sind, weil Sie erwischt worden sind, kann ich verstehen. Völlig klar!

[Beifall bei der SPD]

Sie stellen sich hier als Moralapostel hin und tun so, als würden nur Sie das Recht kennen. Ich kenne auch das Recht. Ich habe auch Gerichtsurteile gelesen. Ich kann das sogar. Stellen Sie sich das mal vor!

[Beifall bei der LINKEN]

Dass den Wohnungsbaugesellschaften, der IHK, dem Landessportbund und dem BBU zuzutrauen ist, dass sie sich allein eine Meinung bilden, lesen – übrigens auch Ihre Anträge – und das deuten können, davon können Sie ausgehen.

[Zuruf von Uwe Doering (LINKE)]

Ich habe heute diese Priorität nicht gefordert. Das haben Sie doch gemacht. Ich habe auch den Antrag nicht geschrieben.

[Beifall bei der SPD]

Das haben Sie getan. Da müssen Sie mit einer Antwort leben können, egal, wie sie ausfällt. – Herr Lederer, Sie brauchen sich nicht zu den Grünen umdrehen. Die werden Ihnen weniger helfen, als Sie jetzt denken, denn die haben einen solchen Antrag nicht geschrieben. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der SPD –
Beifall von Matthias Brauner (CDU)]

Vizepräsidentin Anja Schillhaneck:

Vielen Dank, Frau Spranger! –