Gesetz zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Verehrter Martin Gutzeit! Vorweg möchte ich mich auch im Namen meiner Fraktion ganz herzlich für Ihre geleistete Arbeit bedanken. Sie haben dieses Amt über mehr als 25 Jahre geprägt. Sie haben es aufgebaut.

Rede als Video

15. Sitzung, 28. September 2017

 

Gesetz über den Beauftragten bzw. die Beauftragte zur Aufarbeitung der SED‑Diktatur im Land Berlin (Berliner Aufarbeitungsbeauftragtengesetz – AufarbBG Bln)

 

Steffen Zillich (LINKE):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrter Martin Gutzeit! Vorweg möchte ich mich auch im Namen meiner Fraktion ganz herzlich für Ihre geleistete Arbeit bedanken. Sie haben dieses Amt über mehr als 25 Jahre geprägt. Sie haben es aufgebaut. Sie haben es mit Ihrer professionellen Herangehensweise, mit Ihrer eigenen gelebten Erfahrung geprägt, mit Ihrer Redlichkeit. Dafür herzlichen Dank! Sie haben hier Strukturen aufgebaut, die beispielhaft für andere Bundesländer sind. Auch wenn die Auseinandersetzungen nicht immer nur spaßig waren, die wir hier miteinander hatten – aber es war auch nicht Ihre Aufgabe, sie spaßig zu gestalten –, haben Sie die Grundlage dafür geschaffen, dass wir nun in der Weiterentwicklung dieser Institution an einen Punkt kommen, wo wir davon ausgehen können, dass vieles von dem, was Sie aufgebaut haben, auch bereits fit für die Zukunft ist.

Am Beginn seines Jahresberichts stellt Martin Gutzeit richtig und selbstbewusst fest, dass die Aufarbeitung des Erbes der SED-Diktatur eine fortdauernde und gesamtgesellschaftliche Aufgabe bleibt – er führt weiter aus –, auch angesichts der Empfehlung der Expertenkommission zur Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten, die Unterlagen des MfS in das Bundesarchiv zu überführen. – Zitat:

Die Aufgaben des Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen werden sich dadurch nicht verringern, ganz im Gegenteil.

Damit beantwortet Martin Gutzeit für sich bereits die zentrale Frage, die auch das Parlament beantworten muss und heute beantwortet, angesichts des Auslaufens des Gesetzes und angesichts der Beendigung der Amtszeit von Martin Gutzeit, die Frage, inwieweit wir eine solche Institution, einen solchen Beauftragten weiterhin brauchen. Die Frage ist über ein Vierteljahrhundert nach dem Ende der DDR legitim, aber die Antwort ist doch eindeutig. Man braucht diese Institution. Ich will aus meiner Sicht auf eine Reihe von Gründen eingehen, die hierfür maßgeblich sind.

Erstens: Erlebte Repressionen und ihre Folgen sind noch präsent. Menschen leiden immer noch darunter. Der daraus erwachsende Bedarf an Beratung und Unterstützung wird im Jahresbericht deutlich, wie auch in den Jahresberichten zuvor. Der Respekt vor diesen Menschen verbietet einen Schlussstrich wie auch eine Schlussstrichdebatte.

Geschichte und Erinnerungen sind ein politisch umkämpftes Feld. Der Kampf um Sichtweisen, Deutungen, ist erheblich geprägt von Absichten und politischen Auseinandersetzungen im Hier und Jetzt. Instrumentalisierung hier wie da droht und findet statt. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass diejenigen, die unter Repressionen und ihren Folgen leiden und gelitten haben, einen verlässlichen Anlaufpunkt, Ansprechpartner und Fürsprecher haben.

Zweitens: Gerade angesichts der politischen Überformung der Betrachtung der DDR und ihres Endes ist es wichtig, authentische Zeugnisse des Agierens der Opposition in der DDR, einer Opposition, die in diesem System nicht vorgesehen war, aufzuarbeiten und für die Bildungsarbeit zugänglich zu machen.

Drittens: Gerade angesichts der Tatsache, dass sich die Diktatur und ihr Zusammenbrechen zeitlich immer weiter entfernen, muss Aufarbeitung und Bildungsarbeit die damit verbundene Erfahrung auch für diejenigen anbieten, die sie selbst nicht gemacht haben oder nicht machen konnten.

Viertens: Ganz sicher war das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR nicht einfach nur ein Geheimdienst. Das gilt im Hinblick auf den Grad der Durchdringung und Überwachung der Gesellschaft, im Hinblick auf die Verflechtung mit dem Sicherheitsapparat und dem Machtapparat insgesamt, im Hinblick auf die Abwesenheit von politischem, öffentlichem, rechtlichem Gegengewicht und da auch im Hinblick auf die möglichen und tatsächlichen Folgen der Tätigkeit des MfS für die Menschen.

Aber die Stasi war eben auch ein Geheimdienst, und der Glücksfall, dass er friedlich aufgelöst wurde, ermöglicht es uns. seine Strukturen und Wirkungsweisen zu besichtigen und direkt etwas über die Gefahren von klandestinem und unkontrolliertem Agieren von Sicherheitsbehörden für eine offene demokratische Gesellschaft zu lernen.

Aus diesen Gründen und vielen mehr haben wir vereinbart, mit der heutigen Gesetzesänderung das Amt fortzuführen. Ihr Kern ist erstens, dass die Befristung der Behörde aufgehoben wird. Der Kern ist, dass der Zweck des Gesetzes angepasst wird an die vielfältigen Aufgaben und Aufgabenbereiche und dass entsprechend auch der Name angepasst wird.

Es steht eine Reihe ganz konkreter Aufgaben vor uns, die das Engagement des Beauftragten erfordern, nicht nur seines, aber vor allem auch seines Engagements. Ich will zunächst das anstehende Jubiläum der friedlichen Revolution nennen, für viele auch hier im Haus prägend, glaube ich. Mir ist es wichtig, dass Emanzipations- und Gestaltungserfahrungen von Bürgerinnen und Bürgern der DDR wach bleiben, dass sie gewürdigt werden und dass sie nicht einfach untergehen in der Freude über die Jubiläumsfeiern der Wiedervereinigung.

Mir ist es wichtig – auch das ist schon angesprochen worden – dass wir die Orte der Erinnerung weiterentwickeln. Das betrifft die Keibelstraße, das betrifft aus meiner Sicht vor allem den Campus für Demokratie. Da müssen wir konzeptionell, aber auch strukturell und tatsächlich in der Umsetzung weiterkommen. Und, ja, es betrifft auch als aktuelle Anforderung eine ehrliche Debatte über die Frage, wie wir weiterkommen wollen mit der Erinnerungskultur, welche Anforderungen sich heute stellen, wie wir Debatten über die Aufarbeitung so gestalten, dass sie vielleicht noch mehr Menschen erreichen, als sie bisher erreicht haben, vielleicht auch diejenigen, die sich diesen Debatten bisher verweigert haben. Das sind konkrete Anforderungen, und ich denke, dass wir mit Tom Sello einen neuen Kandidaten haben, der diesen Anforderungen gerecht werden kann. Wir werden uns selbst als Parlament auch befragen müssen inwieweit die Ressourcen, die wir dem Beauftragten dafür zur Verfügung stellen, ausreichen.

Ich will noch ein paar Worte sagen zu dem aufgeworfenen Vorschlag des Beirates und wie wir damit umgegangen sind. Es gab und gibt den Vorschlag, dem Beauftragten einen Beirat zur Seite zu stellen. Das ist zunächst mal kein abwegiger Vorschlag. Der Koalition war es aber wichtig, alles zu vermeiden, was den Eindruck erweckt, dem Beauftragten sollten in irgendeiner Form Kontrolleure zur Seite gestellt werden, seine Tätigkeit solle eingeengt werden. Es ging uns gerade darum, den Beauftragten selbst und seine Unabhängigkeit zu stärken, und da hat es natürlich eine symbolische Komponente, wenn es darum geht, mit welchen Startchancen wir einen neuen Beauftragten ausstatten. Deshalb hat sich die Koalition mit FDP und CDU darauf verständigt, im Gesetz dem Beauftragten zu ermöglichen, selbst zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein solcher Beirat eingerichtet wird oder eben auch nicht.

Ich bitte Sie im Haus, dem vorgelegten Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Ich möchte mich noch mal ausdrücklich für die Zusammenarbeit und für die Arbeit von Martin Gutzeit bedanken. – Herzlichen Dank!