Entscheidungszeitplans des DOSB über einen verbindlichen Bürgerentscheid

Wann soll die Bewerbung Berlins stattfinden und auf welcher rechtlichen Grundlage?

aus dem Wortprotokoll

55. Sitzung
Fragestunde

Ich rufe auf

lfd. Nr. 2:

Fragestunde

gemäß § 51 der Geschäftsordnung
des Abgeordnetenhauses von Berlin

Steffen Zillich (LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident! – Welche konkreten Vorstellungen hat denn der Senat nun noch angesichts des geänderten Entscheidungszeitplans des DOSB über einen verbindlichen Bürgerentscheid über eine Bewerbung Berlins? Wann soll die stattfinden und auf welcher rechtlichen Grundlage?

Präsident Ralf Wieland:

Bitte schön, Herr Senator Henkel!

Bürgermeister Frank Henkel (Senatsverwaltung für Inneres und Sport):

Herr Präsident! Herr Kollege Zillich! Wir hatten die Debatte im Rahmen einer, ich glaube, Aktuellen Stunde vor einigen Wochen, wo wir intensiv darüber diskutiert haben, in welchem Spannungsfeld wir uns bewegen, Sie auch als Gesetzgeber sich bewegen. Das ist die Frage: Ja! – Haben Sie eine verbindliche Abstimmung oder eine unverbindliche Abstimmung? Wollen Sie das Initiativrecht beim Abgeordnetenhaus? Wollen Sie es beim Senat? Wollen Sie es einfachgesetzlich regeln?

[Steffen Zillich (LINKE): Wir haben einen
Vorschlag gemacht!]

Da gibt es eine Fülle von Vorschlägen, die nach wie vor in der Diskussion sind.

[Steffen Zillich (LINKE): Da gibt es nur einen!]

Ich gebe Ihnen in einem Punkt Recht: Wofür auch immer wir uns entscheiden, das Zeitfenster dafür wird relativ knapp, und das ist jedem Beteiligten auch bewusst.

Präsident Ralf Wieland:

Vielen Dank! –