Gedenkveranstaltung am Sowjetischen Ehrenmal in Buch

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Warum hat der Senat nicht durch eine Beauflagung der Nazi-Veranstaltung oder durch andere Maßnahmen dafür gesorgt, dass die von Demokraten angemeldete Gedenkveranstaltung in Buch hätte stattfinden können?

aus dem Wortprotokoll

81. Sitzung
Fragestunde

Ich rufe auf

lfd. Nr. 2:

Fragestunde

gemäß § 51 der Geschäftsordnung
des Abgeordnetenhauses von Berlin

Die Wortmeldungen beginnen wie immer in zwei Runden nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung an den Senat. Das Verfahren ist Ihnen nach wie vor bekannt.

Präsident Ralf Wieland:

Vielen Dank!

Für die Fraktion Die Linke jetzt Frau Kollegin Breitenbach!

Gedenkveranstaltung am Sowjetischen Ehrenmal in Buch

Elke Breitenbach (LINKE):

Vielen Dank! – Die Gedenkveranstaltung am Sowjetischen Ehrenmal in Buch am 8. Mai, dem Tag der Befreiung, wurde in diesem Jahr von der Polizei verhindert, weil die NPD eine Mahnwache von 10.00 Uhr bis 23.59 Uhr angemeldet hatte. Deshalb frage ich den Senat: Warum hat der Senat nicht durch eine Beauflagung der Nazi-Veranstaltung oder durch andere Maßnahmen dafür gesorgt, dass die von Demokraten angemeldete Gedenkveranstaltung in Buch hätte stattfinden können?

Präsident Ralf Wieland:

Herr Senator Henkel – bitte schön!

Bürgermeister Frank Henkel (Senatsverwaltung für Inneres und Sport):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Breitenbach! Sie unterstellen der Versammlungsbehörde offensichtlich, hier einseitig zugunsten der NPD entschieden zu haben. Wenn dies wirklich Ihre Unterstellung ist, muss ich das zurückweisen.

Fakt ist, es gab mehrere Anmeldungen an diesem Tag, auch eine Anmeldung des Kollegen Taş. Fakt ist, dass es zeitliche Festlegungen gab, wann diese Anmeldungen eingegangen sind. Die NPD war mit ihrer Anmeldung viel früher dran, als es etwa das Bündnis oder der Abgeordnete Taş war. Wenn ich es aus meinen Gesprächen mit der Polizei richtig erinnere, hat man versucht, Kompromisse zu finden,

[Steffen Zillich (LINKE): Nein!]

hat auch unmittelbar, wie ich finde, eine Lösung gefunden. Es war möglich, Kränze am Ehrenmal niederzulegen. Das ist auch gut und richtig so. Aber es gibt nun mal nicht so etwas wie ein Traditionsrecht im Versammlungsrecht, worauf sich der Kollege Taş versucht hatte zu beziehen, nach dem Motto: Das hat ja jedes Jahr stattgefunden. – Dieses Recht gibt es nicht. Aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen hat die Versammlungsbehörde, hat die Polizei so entschieden, wie sie entschieden hat.

Ich bin froh, dass es am Ende möglich war, allen gerecht zu werden, das heißt, auch den Teilnehmern, die sich zunächst einmal nicht genügend berücksichtigt fühlten, weil sie das Gefühl haben mussten, dass man ihnen den Zugang verwehrt. Ich bin froh, dass es im Rahmen eines Kompromisses, übrigens auch im Rahmen von Kooperationsgesprächen – das ist jedenfalls mein Kenntnis-
stand –, ermöglicht wurde, in kleineren Delegationen Kränze niederzulegen.

Präsident Ralf Wieland:

Frau Kollegin Breitenbach für eine Nachfrage – bitte schön – haben Sie das Wort!

Elke Breitenbach (LINKE):

Erstens, Herr Innensenator: Das Bündnis hat am 29. März die Gedenkveranstaltung angemeldet, und am 3. Mai wurde ihm mitgeteilt, dass die Veranstaltung nicht wie geplant stattfinden kann. Kleine Gruppen durften neben der Mahnwache der Nazis – und sie wurden dort von den Nazis fotografiert – ihre Blumen und Kränze niederlegen. Wenn Sie glauben, dass das eine gute Lösung ist, sehe ich das anders.

[Beifall bei der LINKEN –
Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN
und den PIRATEN]

Deshalb frage ich Sie, weil Sie offensichtlich glauben, dass es ein unumstößliches Erstanmelderecht gibt, wie Sie das in Zukunft regeln wollen, wenn offensichtlich ist, dass eine Mahnwache angemeldet wird – und ich sage noch einmal: Von 10.00 Uhr bis 23.59 Uhr, die NPD hat dann mitteilen lassen, dass sie zwei Stunden später kommt –, um die Veranstaltung, das Gedenken, zu blockieren und zu sabotieren. Entweder lassen Sie das zu oder nicht, und da würde ich gerne wissen, wie Sie gedenken, in Zukunft damit umzugehen.

[Beifall bei der LINKEN –
Beifall von Thomas Birk (GRÜNE)
und Oliver Höfinghoff (PIRATEN)]

Präsident Ralf Wieland:

Herr Senator Henkel!

Bürgermeister Frank Henkel (Senatsverwaltung für Inneres und Sport):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Breitenbach! Am 1. Januar, glaube ich, war die NPD diejenige Partei, die zunächst eine Anmeldung vollzogen hat. Wenn Sie mich fragen, wie ich künftig damit umgehen werde, oder anders formuliert – denn das wird gar nicht personenbezogen zu entscheiden sein –, wie künftig die Versammlungsbehörde damit umgehen wird, werde ich Ihnen sagen: Wahrscheinlich in einem solchen Fall immer ähnlich. Es wird, was es bei solchen Fällen immer gibt, Kooperationsgespräche geben. Die Polizei wird immer sehen, dass sie im Ausgleich der Interessen tätig wird.

[Regina Kittler (LINKE): Antworten Sie
doch mal politisch!]

Das ist auch im vorliegenden Fall geschehen, indem man sich bemüht hat, im Nahbereich eine entsprechende Versammlung durchführen zu können. Dies wird es in Zukunft auch geben. Also, die Polizei, die Versammlungsbehörde, wird immer bestrebt sein, einen Interessenausgleich im Fall von mehreren Anmeldungen, die am selben Ort und zur selben Zeit stattfinden sollen, vorzunehmen.

Präsident Ralf Wieland:

Herr Kollege Zillich für die zweite Nachfrage!

Steffen Zillich (LINKE):

Herr Innensenator! Jenseits der versammlungsrechtlichen Konkurrenz: Halten Sie es im Ergebnis für hinnehmbar, dass ein Gedenken an einem 8. Mai, am Tag der Befreiung, nicht stattfinden kann, und wenn doch, dann nur unter der Beschallung einer unmittelbar dort stattfindenden Nazi-Demonstration, weil es eine NPD-Anmeldung gibt?

[Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN –
Beifall von Benedikt Lux (GRÜNE)] 

Präsident Ralf Wieland:

Bitte schön, Herr Senator Henkel!

Bürgermeister Frank Henkel (Senatsverwaltung für Inneres und Sport):

Kollege Zillich! Ich halte es für nicht nur geboten, sondern für absolut akzeptabel, dass die Versammlungsbehörde ihre Entscheidung nach Recht und Gesetz trifft.