Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA ErrichtungsG)

Wir haben einen Gesetzentwurf vorliegen, von dem es gut ist, dass er vorliegt, dass man über den Arbeitsentwurf reden kann, von dem es aber auch gut ist, dass er zunächst diesen Charakter behalten wird.

Aus dem Wortprotokoll

85. Sitzung
Priorität

Lfd. Nr. 5.4:

Priorität der Fraktion der SPD

Tagesordnungspunkt 9

Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA ErrichtungsG)

Vorlage – zur Beschlussfassung –
Drucksache 17/3016

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung.

Vizepräsident Andreas Gram:

– Kollege Zillich, Sie haben das Wort für die Linksfraktion! Bitte sehr!

Steffen Zillich (LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident! – Wir haben einen Gesetzentwurf vorliegen, von dem es gut ist, dass er vorliegt, dass man über den Arbeitsentwurf reden kann, von dem es aber auch gut ist, dass er zunächst diesen Charakter behalten wird wegen des Endes der Wahlperiode und der Diskontinuität, sodass notwendige Veränderungen, die wir für erforderlich halten, noch gemacht werden können. In der Tat ordnet sich das ein in eine lange Entwicklung, an der viele beteiligt sind. Wenn alle auf irgendetwas verweisen, will ich auch auf etwas verweisen, nämlich auf einen Beschluss dieses Abgeordnetenhauses in der vergangenen Wahlperiode im Jahr 2011, wo die Grundlinien der Veränderung der Liegenschaftspolitik verankert worden sind, die dann auch den weiteren Prozess hier bestimmt haben.

[Beifall bei der LINKEN]

Worum geht es konkret? – In Abkehr von einer Liegenschaftspolitik, die in Zeiten der Haushaltsnotlage dadurch bestimmt war, nicht den langen Blick zu haben, sondern zu sehen, was wir für die Verwaltung und eine Fachnutzung brauchen, und den Rest müssen wir für möglichst viel Geld verkaufen, in Abkehr von einer solchen Liegenschaftspolitik brauchen wir ein Instrument für Grundstücke, die wir weder direkt für eine Fachnutzung brauchen noch die wir verwerten wollen, nämlich Grundstücke, von denen wir sagen, die brauchen wir vielleicht in zehn Jahren, die Grundstücke, von denen wir sagen, da liegt ein Erbbaurecht drauf oder die Grundstücke, von denen wir sagen, dass wir sie aus strategischen Gründen halten, und wollen sie jedenfalls nicht verkaufen.

Der Vorschlag, sie in einem neuen Sondervermögen zusammenzufassen, ist zunächst einmal ein richtiger und nachvollziehbar, und es ist auch richtig, dass wir jetzt einen konkreten Entwurf haben, mit dem wir darüber reden können, welche Regelungen konkret gefasst werden sollen. Die Richtung ist also richtig. Es ist notwendig, dass wir ein solches Sondervermögen brauchen. Ich halte es auch für nachvollziehbar, dass wir dieses Sondervermögen nicht in eine Extrabehörde oder Extragesellschaft einbauen, sondern durch die Institution verwalten lassen, die auch die restlichen Liegenschaften des Landes verwaltet. Aber es gibt zwei Punkte – Herr Esser hat sie zum Teil schon angesprochen –, die Defizite in der Konstruktion sind oder zumindest ungelöste Probleme bleiben.

Der erste Punkt ist – Herr Esser hat es angesprochen –: Dieses Sondervermögen sieht in der Art und Weise, wie es bestückt und verwaltet wird, derzeit einen nahezu ausschließlichen Zugriff der Senatsverwaltung für Finanzen vor. Das halten wir für nicht ausreichend. Wir sind der Meinung, dass – erstens – eine stärkere Mitsprachemöglichkeit als die Entgegennahme eines Berichts einmal im Jahr durch das Abgeordnetenhaus notwendig ist. Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass bei der Frage der Bestückung auch zivilgesellschaftliche Mitwirkungsmöglichkeiten notwendig sind, denn es handelt sich hierbei um Vorratsgrundstücke, also auch um Grundstücke, bei denen Themen wie Zwischennutzung und Ähnliches direkt angesprochen sind. Es wäre falsch, wenn wir diesen Teil des Landesvermögens, den wir neu konstituieren wollen, ohne eine Beteiligung von Zivilgesellschaft und Parlament auf den Weg schicken würden. Also, diese Regelungen müssen geändert werden.

Der zweite Punkt: Wenn wir ernsthaft darüber nachdenken, dass wir strategisch gucken und überlegen, welche Grundstücksressourcen die Stadt denn für welchen Zweck braucht, dann reicht dieses Instrument nicht aus und zwar deswegen nicht, weil eine Leerstelle bislang nicht gefüllt wird, nämlich: Was ist eigentlich die Landesinstitution, was ist eigentlich die Landesagentur, die, ausgehend von einem solchen Blick der Fachnutzung und der strategischen Einschätzung, was wir in 10, 15 Jahren brauchen, auch mal feststellt, was wir machen, wenn wir diese Grundstücke nicht haben? In wessen Händen liegt denn eine strategische Ankaufspolitik? In wessen Händen liegt diese Form von strategischer Liegenschaftspolitik, für die es derzeit noch kein Instrument gibt? Das ist in diesem Sondervermögen nicht vorgesehen. Man kann darüber diskutieren, ob es dieses Sondervermögen selbst tun muss. Im Moment passiert es nach Einzelentscheidungen durch die Senatsverwaltung für Finanzen, aber das reicht nicht aus. Das zeigt sich im Übrigen auch an vielen Stellen daran, wie lange Prozesse dauern und dass Chancen verpasst werden. Ich behaupte jetzt mal, weil im Prinzip niemand dafür zuständig ist, einen Blick dafür zu haben, was wir zukünftig und strategisch brauchen, dass Immobilien tatsächlich an uns vorbeigegangen sind. Wenn wir solche Entscheidungen getroffen hätten, dann wäre manches einfacher.

Also, die beiden Punkte, wer eigentlich entscheidet und wie beteiligt wird und – zweitens – wer eine strategische Vermögenspolitik in Richtung von Ankauf organisiert, müssen noch geregelt werden. Ich denke jedoch, dass wir das in der nächsten Wahlperiode hinbekommen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN]

Vizepräsident Andreas Gram:

Vielen Dank, Herr Kollege! –