Kleine Privatisierungsbremse in die Haushaltsordnung aufgenommen

Haushalt und FinanzenSteffen Zillich

34. Sitzung, 29. November 2018

Steffen Zillich (LINKE):

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Der Senat hat dem Abgeordnetenhaus eine Änderung der Landeshaushaltsordnung vorgelegt, in der es ihm neben eher technischen Punkten darum geht, seine Berichtspflichten gegenüber dem Abgeordnetenhaus beim Thema über- und außerplanmäßige Ausgaben – ich sage mal freundlich – zu entschlacken. Diesem überaus freundlichen Ansinnen des Senats können wir so pur nicht nähertreten. Wir haben aber einen Vorschlag des Rechnungshofes aufgegriffen, der hier in Bezug auf den finanziellen Umfang und auf die Bedeutung differenzieren möchte. Er schlägt eine Differenzierung vor, die uns praktikabel erscheint. Dieses seit Tagen auf den Parlamentsfluren und in den Zeitungen breit diskutierte Thema der finanzpolitischen Feinmechanik zwischen Regierung und Parlament ist aber nicht der Grund, weshalb wir hier in der Priorität darüber reden.

Die Koalitionsfraktionen haben diese Vorlage des Senats genutzt, um an zwei entscheidenden Stellen im Verhältnis von Parlamentsrechten und Landesunternehmen nachzusteuern. Das ist der Grund, hier darüber zu reden. Wir haben einen Anlass, dies zu tun, weil wir mehr und mehr in der Situation sind – und das auch politisch wollen –, dass Landesunternehmen uns bei Landesbaumaßnahmen unterstützen. Deswegen stellt sich natürlich die Frage: Wie begleiten wir sie als Parlament? Wollen wir sie anders behandeln als die Landesverwaltung bei Baumaßnahmen? Welche Sicherungen ziehen wir ein? – Worum geht es dabei? – Erstens: um das parlamentarische Baukostencontrolling. Wir erstrecken das parlamentarische Baukostencontrolling mit dieser Änderung der Landeshaushaltsordnung auf Landesunternehmen, soweit diese Baumaßnahmen im Auftrag des Landes durchführen. Was heißt das im Einzelnen? – Das bedeutet, dass unabhängig davon, ob eine Landesverwaltung baut oder auch ein Landesunternehmen, und auch unabhängig davon, ob das im Einzelnen im Haushalt veranschlagt ist oder nicht, eine Baumaßnahme dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden muss auf der Grundlage der entsprechenden Planungsunterlagen mit einer entsprechenden Gesamtkostenprognose und dass Abweichungen davon im Prozess im Hauptausschuss diskutiert und unter den entsprechenden Regularien, wie sie auch für Landesbaumaßnahmen gelten, beschlossen werden müssen. Das bedeutet, dass wir hier nicht zweierlei Controllingstandards haben und dass wir das, was wir gelernt haben – gerade aus Beispielen wie der Staatsoper oder anderen – und was zum Nachschärfen der Controllingsachverhalte geführt hat, auch auf Landesunternehmen, wie hier die HOWOGE oder auch die BIM, übertragen.

Der zweite Punkt, um den es hier geht, ist die sogenannte kleine Privatisierungsbremse. Da geht es um die Frage, welche Möglichkeiten oder Mitbestimmungsmöglichkeiten das Parlament bei der Aufgabe von Landeseinfluss über Landesunternehmen hat. Bisher war es so, dass es eine Zustimmungspflicht des Abgeordnetenhauses gab, wenn Landesunternehmen entweder aufgelöst werden sollten oder aber, wenn Anteile an Landesunternehmen in wesentlichem Umfang verkauft werden sollten. Wir sagen, es ist auch nötig, diese parlamentarische Zustimmung auf den etwaigen Verkauf von Teilen, also Organisationseinheiten, von Landesunternehmen oder Tochterunternehmen zu erstrecken. Da war das bisher nicht nötig. Und wir wollen auch, dass das Landesparlament gefragt wird, wenn etwa Landesunternehmen ihren bestimmenden Einfluss, den sie aufgrund von vertraglichen Regelungen auf andere Unternehmen haben, aufgeben wollen. Warum ist das notwendig? – Weil wir natürlich die Vorstellung haben, dass mit Landesunternehmen öffentliche Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten einhergehen und deswegen die Aufgabe von solchen Möglichkeiten nicht allein der Unternehmenspolitik – auch nicht von öffentlichen Unternehmen – überlassen sein soll, sondern es auch des Einflusses des Landesparlaments bedarf.

Deshalb ist das, was wir hier vorlegen in zwei entscheidenden Punkten in der Landeshaushaltsordnung sicherlich etwas, das wir aus Anlass der Einbeziehung der HOWOGE und der BIM in die Berliner Schulbauoffensive diskutieren, das aber darüber hinaus durchaus weitreichende Folgen hat und was es uns auch in Zukunft ohne Kontrollverluste stärker ermöglicht, Landesunternehmen in Landesaufgaben einzubeziehen und wir nicht befürchten müssen, dass wir dadurch Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten des Landesparlaments aufgeben. – Vielen Dank!