Mit Haushalt für 2020/21 fährt Rot-Rot-Grün Investitionen weiter hoch

Haushalt und FinanzenSteffen Zillich

Mit dem vorliegenden Haushalt haben wir eine gute Grundlage. Wir haben trotzdem in den Haushaltsberatung noch eine ganze Menge vor und eine ganze Menge zu tun, sagt Steffen Zillich in der ersten Lesung des Berliner Haushaltes für 2020/21.

44. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 15. August 2019

Steffen Zillich (LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Haushalt trägt dem Umstand auch Rechnung, dass die Situation ständig überdurchschnittlich steigender Einnahmen nicht ewig weitergehen kann und auch nicht weitergeht. Trotzdem leistet das dieser Haushalt, und das ist das Wichtigste, dass die Finanzierung der politischen Linie und der Schwerpunktentscheidungen, die diese Koalition getroffen hat, gesichert wird.

[Frank-Christian Hansel (AfD):
Mit falscher Schwerpunktsetzung!]

Das betrifft, erstens, die Investitionsorientierung. Wir fahren die Investitionen weiter hoch. Das bleibt auch für die nächsten Jahre notwendig. Das wird uns über Jahre begleiten, sowohl was den Ausbau der Infrastruktur für die wachsende Stadt als auch was den Abbau des Investitionsstaus betrifft. Die Themen sind hier vor allen Dingen Schulbauprogramm, aber auch Hochschulen, auch Digitalisierung, auch öffentlicher Personennahverkehr und Krankenhäuser. Die Investitionen steigen weiterhin, und das ist auch dringend nötig.

Zweitens finanziert dieser Haushalt den Personalaufwuchs in der wachsenden Stadt und die Einkommenssteigerung der Beschäftigten, die damit wieder das Niveau der anderen Länder erreichen. Das Versprechen aus der Zeit der Haushaltsnotlage wird damit endlich eingelöst. – Kollege Goiny! Es ist schon bemerkenswert, wenn man einerseits sagt, das reicht uns alles nicht, und mit keinem Wort erwähnt, dass man zu der Zeit, wo man selber Verantwortung getragen hat, um Meilen hinter den eigenen Zielen zurückgeblieben ist.

Wir gehen darüber hinaus, denn es ist schon angesprochen worden, gerade im Bereich Sozial- und Erziehungsberufe realisieren wir dringend notwendige Einkommensverbesserungen, finanzieren sie auch in diesem Haushalt, und wir werden auch das Notwendige tun, um Fachkräfte gewinnen zu können.

Drittens: Die politischen Entscheidungen von R2G für Teilhabe, für Bildung, für den sozialen Zusammenhalt in dieser Stadt werden finanziell abgesichert. Das betrifft sowohl das kostenlose Schülerticket als auch den kostenfreien Hortbesuch, das Mittagessen. Es betrifft aber auch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und die Verbesserung von Arbeitsbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern, um nur einige zu nennen.

Es ist in der Tat bemerkenswert, dass diese Haushaltsberatungen einhergehen mit einem Nachtragshaushalt, der das laufende Jahr betrifft. Was passiert dem Grunde nach? – Wir schöpfen mit dem Nachtrag erwartete Überschüsse des laufenden Haushaltsjahres ab, übertragen sie in die ausstehenden Haushalte, um dort Investitionen zu finanzieren. Wir halten es für richtig, so zu verfahren, soweit es Investitionen betrifft. Hier ist der Schulbau adressiert. Insofern ist es dem Grunde nach richtig. Meine Fraktion – Sie werden sich erinnern – hat an der einen oder anderen Stelle schon, als wir hohe Haushaltsüberschüsse hatten, darauf gedrängt, Rücklagen für Investitionen zu bilden, sie nicht einfach nur zu tilgen, sondern Rücklagen zu bilden. Die Koalition hat sich in hohem Umfang darauf verständigen können. Stichwort Digitalisierung, Stichwort S-Bahn, Stichwort Stadtwerk. Vielleicht wäre manches jetzt noch einfacher, wenn wir noch mutiger von diesen Mitteln Gebrauch gemacht hätten in den vergangenen Jahren.

Natürlich haben wir in diesen Haushaltsberatungen eine ganze Reihe von Problemen noch zu lösen, und das tut diesem Entwurf erst mal keinen Abbruch, sondern liegt in gewisser Weise in der Natur der Sache. Ein Punkt ist vollkommen zu Recht angesprochen, die große Herausforderung: Wie erreichen wir es, dass wir die Investitionen, für die wir uns entscheiden, die wir finanzieren, tatsächlich auch umgesetzt bekommen? – Da gibt es eine ganze Reihe von Herausforderungen und Schwierigkeiten, auf die wir nur begrenzt Einfluss nehmen können. Also die mangelnden Baukapazitäten zum Teil. Das ist natürlich eine Schwierigkeit, wenn die Bauwirtschaft nicht mit der Kapazität mitzieht, die wir brauchen und sie nicht bereitstellt, um Investitionen umzusetzen.

Aber wir haben auch Hausaufgaben zu machen. Wir müssen die verwaltungsmäßigen Voraussetzungen verbessern, um Investitionen umsetzen zu können. Wir müssen auch gucken, inwieweit wir selber durch Verwaltungsabläufe, auch durch das Haushaltscontrolling, auch durch die Etatisierungsvoraussetzungen selber Hürden aufbauen, was den Abfluss und die Umsetzung von Investitionen betrifft.

Aber wir werden uns um ein weiteres Thema kümmern müssen. Wenn wir wissen, dass es schwierig ist, Investitionen umzusetzen, dann werden wir uns auch fokussieren müssen. Wir werden eine sehr ernsthafte und ehrliche Debatte darum führen und uns die Karten legen müssen, ich glaube, der Verkehrsbereich ist dafür ein Beispiel: Was können wir denn tatsächlich umsetzen, und was wollen wir gemeinsam umsetzen? – und dann alle Kräfte darauf konzentrieren, anstatt uns in Debatten zu verlieren über Projekte, über deren Durchführung jetzt sowieso noch nicht entschieden wird und die nur uns und die Verwaltung daran hindern, tatsächlich etwas umzusetzen.

Manches ist hier schon angesprochen worden. Natürlich werden wir auch in diesem Haushalt die Frage bestimmen und nachjustieren müssen: Inwieweit wollen wir es Genossenschaften z. B. ermöglichen, sich am Wohnungsbau zu beteiligen? Das betrifft nicht nur die Zurverfügungstellung von Genossenschaftsförderung, sondern das betrifft auch die Frage: Wie können und wollen wir Grundstücke zur Verfügung stellen? Das müssen wir in diesem Haushalt klären. Wir müssen weiterhin die Frage des Ankaufs von Grundstücken für Wohnen und Infrastruktur klären. Wir haben etwas zu klären in der Frage: Wie gelingt es uns, dass die Mittel, die wir zur Verfügung stellen, damit die Beschäftigten von freien Trägern tatsächlich auch Einkommensverbesserungen haben und Tarifsteigerungen dort nachvollzogen werden, auch tatsächlich für diesen Zweck verwendet werden?

Da haben wir ein Steuerungsproblem. Da müssen wir, glaube ich, dranbleiben und in diesen Haushalsberatungen Lösungen finden.

Nicht zuletzt: Ja, wir werden in den Haushalsberatungen das Notwendige dafür tun, damit in jedem der folgenden Schuljahre jedes Kind einen Schulplatz erhält. Hier muss der Senat die notwendigen Vorarbeiten und Voraussetzungen schaffen. Er muss sagen, was er braucht. Wir werden es selbstverständlich finanzieren. Das werden wir in diesem Haushalt leisten.

Ein Punkt ist schon angesprochen worden, der mit in der Debatte ist, das ist die landesgesetzliche Umsetzung der Schuldenbremse. Ja, es geht um die landesgesetzliche Umsetzung. Die Schuldenbremse steht im Grundgesetz, für uns ist die Debatte um die Sinnhaftigkeit der Schuldenbremse aber keineswegs beendet. Sie wird geführt; sie wird immer breiter geführt. Ich möchte deswegen einen Beitrag dazu leisten, und ich denke auch, dass alle in der Situation sind, sich daran zu beteiligen. Ich will deswegen nur noch einmal deutlich machen: Meine Partei ist der Auffassung, dass die Schuldenbremse dem Grunde nach nicht sinnvoll ist. Wir haben dafür viele Gründe, aber drei von ihnen will ich in den Mittelpunkt stellen.

Erstens, die Schuldenbremse verhindert oder erschwert zumindest antizyklisches Verhalten, also, wirtschaftspolitisch und finanzpolitisch krisenhaften Entwicklungen entgegenzusteuern. Das ist schlecht. Das wollen wir nicht.

Zweitens, die Schuldenbremse hat eine investitionshemmende, wenn nicht gar investitionsfeindliche Wirkung, und sie verhindert ökonomisch sinnvolles Verhalten. Die berühmte schwäbische Hausfrau ist bereits angesprochen worden. Die schwäbische Hausfrau käme im Leben nicht auf die Idee, das, was die Schuldenbremse fordert, zu tun, nämlich ihr Häuschen aus den laufenden Einnahmen auf einmal zu bezahlen.

[Christian Goiny (CDU): Sie hat das Geld
 schon vorher angespart!]

Sie wird natürlich auf die Idee kommen und dies auch so tun, diese finanzielle Belastung über Jahre zu verteilen, denn sie nutzt dieses Häuschen auch lange und hat einen dauerhaften Wert erworben.

An diesem sinnvollen ökonomischen Verhalten wird die öffentliche Hand durch die Schuldenbremse dem Grunde nach gehindert. Das halten wir nicht für sinnvoll.

Drittens – das ist vielleicht eine Frage des parlamentarischen Selbstverständnisses: Die Schuldenbremse schränkt in erheblicher Art und Weise die Budgethoheit des Parlaments ein, das Budgetrecht des Parlaments, das Königsrecht des Parlaments. In der letzten Finanz- und Wirtschaftskrise kam der Bundestag zu dem Schluss, nachfrageseitig mit Konjunkturprogrammen zu intervenieren, mit viel Geld auf Kosten neuer Schulden und durchaus mit Erfolg. Ein solches Vorgehen soll künftigen Parlamenten verboten sein. Das ist schon ein sehr merkwürdiges Verständnis vom parlamentarischen Budgetrecht und von der parlamentarischen Verantwortung.

Aber in der Tat: Es geht hier im Moment um die landesgesetzliche Umsetzung der Schuldenbremse, zu der wir verpflichtet sind und die auch sinnvoll ist. Dafür bietet der vorliegende Entwurf eine gute Grundlage, denn er trägt folgenden Zielen Rechnung: erstens, möglichst viel Flexibilität im Krisenfall, zweitens, die investitionshemmende Wirkung möglichst zu begrenzen, indem zum Beispiel Landesunternehmen, große Landesunternehmen von der Schuldenbremse ausgenommen werden und indem insbesondere – auch das steht drin – Grundstücks- und Immobilienerwerb davon ausgenommen werden können.

Nun gibt es eine Debatte, die sagt, wir dürfen auch die Extrahaushalte der kleinen Landesunternehmen – sage ich einmal untechnisch – nicht der Schuldenbremse zuschlagen. Das ist bei vielen dieser kleinen Unternehmen irrelevant, aber bei einigen hat es eben auch eine wichtige Bedeutung und deren Investitionstätigkeit brauchen wir als Stadt. Deswegen wollen wir diesen Vorschlag, die Extrahaushalte mit reinzunehmen, noch mal in die parlamentarische Beratung einbringen. Ich denke, insbesondere die Situation der BVG unterstützt einen solchen Vorschlag. Hier müssen wir garantieren, dass sie nicht in dem Bereich der Extrahaushalte rutscht und damit ihre Investitionstätigkeit maßgeblich geschwächt wird.

Wir haben eine gute Grundlage für den Haushalt. Wir haben auch eine gute Grundlage der landesgesetzlichen Umsetzung der Schuldenbremse. Wir haben trotzdem in den Haushaltsberatung noch eine ganze Menge vor und eine ganze Menge zu tun. Wir wissen alle, dass dies im Berliner Abgeordnetenhaus durchaus eine exzessive Veranstaltung ist. Dass ich mich darauf unter allen Umständen freuen würde, wäre wahrscheinlich zu viel gesagt, aber ich glaube, wir werden etwas Gutes daraus machen. – Danke schön!