Wahl der/des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Stimmen Sie unserem Vertagungsantrag zu, dann haben Sie etwas Gutes getan, um weiterhin der Bedeutung dieses Amtes gerecht zu werden und es nicht weiter zu beschädigen.

aus demWortprotokoll

75. Sitzung

Ich rufe auf

lfd. Nr. 6:

Wahl der/des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Wahl
Drucksache 17/2671

Die Fraktion Die Linke hat hierzu einen Geschäftsordnungsantrag angemeldet und möchte diesen begründen. – Herr Kollege Zillich – bitte, Sie haben das Wort!

Steffen Zillich (LINKE):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wahl des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist seit Monaten überfällig. Trotzdem beantrage ich die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes. Denn diese Monate wurden nicht dazu genutzt, Kandidaten zu suchen und Kompetenzen abzuwägen, sondern die Koalition hatte sich im parteipolitischen Streit verhakt und war zu diesem Thema nicht sprechfähig – um dann, noch bevor die eigenen Fraktionen sich überhaupt damit befassen konnten, zu verkünden, wer die Kandidatin der Koalition nunmehr sei. Was nicht stattgefunden hat, was wir einfordern und was auch noch möglich wäre, wenn wir es jetzt vertagten, ist, dass – wie der Präsident es angeregt hat – die Fraktionsvorsitzenden sich zusammensetzen und in einem geordneten Verfahren über Kandidaten, über Kompetenzen, über Voraussetzungen reden und eine Übereinkunft – sie ist nicht zwingend – suchen.

[Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN –
Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Es geht bei dieser Wahl um einen Beauftragten, dessen vornehmste Aufgabe ist, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen. Es geht um ein Grundrecht. Und es geht darüber hinaus darum, dass dieses Grundrecht in Zeiten zunehmender technischer Möglichkeiten immer mehr unter Druck gerät. Diese Position ist also wichtig. Der Berliner Beauftragte war bisher von besonderer Bedeutung. Er war ein Aushängeschild für Berlin – nicht nur für Berlin: europaweit und darüber hinaus. Deswegen bitte ich, die Sorgfalt, die wir erreichen wollen, hier auch zu sichern. Und das geht über einen Vertagungsantrag.

[Zurufe aus der CDU: Geschäftsordnung!]

Es gibt einen weiteren, einen rechtlichen Grund. Es liegt in der Textfassung der Entwurf einer europäischen Grundverordnung über den Datenschutz vor. Diese Grundverordnung ist noch nicht in Kraft, aber sie sieht vor, dass Datenschutzbeauftragte gewählt werden sollen aus Menschen, die über besondere Kompetenzen auf diesem Gebiet verfügen.

[Zurufe von der SPD]

Das bisherige Verfahren sichert dies genau nicht.

[Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN –
Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Es gibt viele wichtige Personalien in der Berliner Verwaltung zu besetzen. Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, dass die Koalition sich hier parteipolitisch verhakt hat.

[Zurufe von der SPD]

Das betrifft Positionen im Rechnungshof, in der Staatsanwaltschaft, bei den Gerichten und eben auch beim Thema Datenschutz. Ich möchte Sie darum bitte, dass wir mit der Vertagung in ein Verfahren einsteigen, wo wir gemeinsam nach Kandidaten suchen und diese abwägen. Ich weiß, dass wir in einem solchen Verfahren die Chance haben, Kandidaten zu gewinnen, die über Erfahrung im Amt als Landesdatenschutzbeauftragte verfügen. Stimmen Sie unserem Vertagungsantrag zu, dann haben Sie etwas Gutes getan, um weiterhin der Bedeutung dieses Amtes gerecht zu werden und es nicht weiter zu beschädigen.

[Beifall bei der LINKEN –
Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN
und den PIRATEN]

Präsident Ralf Wieland:

Diesem Vertagungsantrag wurde formal widersprochen. Dann lasse ich über den Antrag auf Vertagung abstimmen. Wer diesem Antrag der Fraktion Die Linke folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Die Linke, die Grünen und die Piraten – zumindest einige. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? – Bei einigen Piraten!

Die Wahl ist erforderlich, da die Amtszeit des bisherigen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Herrn Dr. Alexander Dix am 2. Juni 2015 abgelaufen ist. Ich möchte auch an dieser Stelle – obgleich er heute terminbedingt nicht anwesend sein kann – Herrn Dr. Dix im Namen des Hauses für die in über zehn Jahren geleistete Arbeit für Berlin und insbesondere für uns als Abgeordnetenhaus ganz herzlich danken.

[Allgemeiner Beifall]

Wir kommen nun zur Wahl. Mir liegt ein Schreiben der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU vom 21. Januar 2016 vor, mit dem Frau Maja Smoltczyk für die Wahl vorgeschlagen wird. Gemäß Artikel 47 Abs. 1 der Verfassung von Berlin und § 21 Abs. 1 Berliner Datenschutzgesetz wird die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Hauses gewählt. Sie nimmt zugleich die Aufgaben der Beauftragten für Akteneinsicht nach § 18 Abs. 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes wahr.

Gibt es weitere Wahlvorschläge? – Das ist nicht der Fall.

Die Fraktion Die Linke hat einer einfachen Abstimmung widersprochen, sodass gemäß § 74 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung mit verdeckten Stimmzetteln zu wählen ist.

Ich möchte Ihnen das Wahlverfahren noch einmal erläutern. Für die von mir aus gesehen rechten Kabinen, die noch aufgebaut werden, erfolgt der Namensaufruf für die Buchstaben A bis K. Für die Buchstaben L bis Z stehen die linken Kabinen zur Verfügung. Jedem Abgeordneten wird erst nach Namensaufruf und vor Eintritt in die Wahlkabine der Stimmzettel ausgehändigt. Nach Ausfüllen des Stimmzettels in der Wahlkabine mit dem dort vorhandenen Kugelschreiber ist der Stimmzettel noch in der Wahlkabine zu falten und in den Umschlag zu legen. Der Umschlag ist anschließend in die entsprechende Wahlurne zu werfen.

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass Abge-ordnete nach § 74 Abs. 2 der Geschäftsordnung zurück-gewiesen werden müssen, die außerhalb der Wahlkabine ihren Stimmzettel kennzeichnen oder in den Umschlag legen.

Wer dem Wahlvorschlag von SPD und CDU – Maja Smoltczyk – zustimmen will, der muss hinter dem Namen ein Kreuz in das Kästchen mit Ja setzen. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, mit Nein zu stimmen oder sich der Stimme zu enthalten. Ein leerer, nicht mit einem Kreuz versehener Stimmzettel gilt als ungültiger Stimmzettel genauso wie anders gekennzeichnete Stimmzettel oder Stimmzettel mit zusätzlichen Vermerken.

Nun bitte ich die Präsidiumsmitglieder, an den Wahlka-binen bzw. Wahlurnen Aufstellung zu nehmen, um die Ausgabe der Stimmzettel vorzunehmen und deren Abga-be zu kontrollieren.

Meine Damen und Herren! Ich appelliere ausdrücklich an Sie alle, den Wahlvorgang diszipliniert und geduldig durchzuführen, um einen geordneten und einwandfreien Ablauf zu gewährleisten. Insbesondere beim Einwurf der Umschläge bitte ich um Rücksichtnahme auf die die Stimmabgaben kontrollierenden Beisitzerinnen und Beisitzer.

Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich freizumachen, das geht an Senat und die Verwaltung. – Frau Abgeordnete Haußdörfer bitte ich, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. – Bitte schön!

[Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmzettel]

Vizepräsidentin Anja Schillhaneck:

Haben alle, die die Möglichkeit zur Stimmabgabe nutzen wollten, dies auch getan? – Ich höre keinen Protest. Dann wird der Wahlgang jetzt geschlossen. Ich bitte um die Auszählung. Die Sitzung wird so lange unterbrochen.

[Auszählung]

Präsident Ralf Wieland:

Meine Damen und Herren! Ich bitte, die Plätze einzunehmen. Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich möchte das Wahlergebnis bekanntgeben. Ich warte noch, bis sich alle wieder gesetzt haben.

Ich gebe das Wahlergebnis der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bekannt:

Erforderliches Quorum: 75, abgegebene Stimmen: 144, ungültige Stimmen: keine, Ja-Stimmen: 75, Nein-Stimmen: 60, Enthaltungen: 9. – Damit ist das erforderliche Quorum erreicht und Frau Smoltczyk gewählt.

[Beifall bei der SPD, der CDU, der LINKEN
und den PIRATEN –
Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Ich darf Sie, Frau Smoltczyk, nach vorne in die Mitte des Saales zur Ernennung und Vereidigung bitten.

Die Ernennungsurkunde lautet:

Frau Maja Smoltczyk wird gemäß Artikel 47 Abs. 1 der Verfassung von Berlin und § 21 Abs. 1 des Berliner Datenschutzgesetzes in Verbindung mit § 18 Abs. 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes zur Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für die Dauer von fünf Jahren ernannt.

Berlin, den 28. Januar 2016

Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin

Ralf Wieland

Ich überreiche Ihnen die Ernennungsurkunde, Frau Smoltczyk, und nochmals herzlichen Glückwunsch.

[Allgemeiner Beifall]

Nun bitte ich Sie, gemäß § 21 Abs. 2 Berliner Datenschutzgesetz folgenden Eid zu leisten:

Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch getreu dem Grundgesetz, der Verfassung von Berlin und den Gesetzen zu führen und meine ganze Kraft dafür einzusetzen, so wahr mir Gott helfe.

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

Maja Smoltczyk (Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit):

Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch getreu dem Grundgesetz, der Verfassung von Berlin und den Gesetzen zu führen und meine ganze Kraft dafür einzusetzen.

Präsident Ralf Wieland:

Viel Erfolg bei Ihrer Arbeit!

Maja Smoltczyk (Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit):

Danke schön!

[Allgemeiner Beifall]

Präsident Ralf Wieland:

Ich unterbreche kurz, um auch Mitgliedern des Hauses die Gratulation zu ermöglichen.

Vizepräsidentin Anja Schillhaneck:

Vielen Dank, meine Damen und Herren!