Parlamentarische Verantwortung in der Pandemie
"Dieses Parlament hat sich fraktionsübergreifend bereits im Frühjahr darauf verständigt, dass wir in der Pandemie nicht nur informiert werden müssen, dass wir nicht nur die Regierung kontrollieren müssen, sondern dass wir auch unsere Verantwortung bei der Normbestimmung und den Normdiskussionen wahrnehmen müssen. Das tun wir mit diesem Parlamentsbeteiligungsgesetz." sagt Steffen Zillich.
69. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 7. Januar 2021 (Sondersitzung zum Thema Corona-Pandemie)
Zu "Berliner Covid-19-Parlamentsbeteiligungsgesetz"
Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP
Drucksache 18/3276
Steffen Zillich (LINKE):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Infektionsschutzgesetz bietet die Möglichkeit, wie kaum eine andere Situation in dieser Gesellschaft, in Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern einzugreifen. Eine solche Situation, die das Infektionsschutzgesetz adressiert, eine Pandemie, wie wir sie jetzt erleben, erfordert schnelles Handeln und schnelle Entscheidungen. Daraus ist das Axiom erwachsen, dass die Pandemie die Stunde der Exekutive sei. Das ist auch nicht ganz falsch, weil in der Tat exekutives Handeln mit anderen Geschwindigkeiten, Entscheidungstiefen und Entscheidungsumsätzen gefordert ist. Daraus darf aber nicht entstehen, dass die Verantwortung der Parlamente in genau dieser Situation suspendiert ist.
Dieses Parlament hat sich fraktionsübergreifend bereits im Frühjahr darauf verständigt und hier auch deutlich gemacht, dass wir der Auffassung sind, dass wir nicht nur informiert werden müssen, dass wir nicht nur die Regierung kontrollieren müssen, sondern dass wir auch unsere Verantwortung bei der Normbestimmung und den Normdiskussionen wahrnehmen müssen. Das tun wir mit diesem Parlamentsbeteiligungsgesetz. Es ist ein beachtenswertes Stück gemeinsamer Arbeit und gemeinsamer Verantwortung, dass das über fünf Fraktionen hinweg und über allen Diskussionsbedarf in den unterschiedlichen Sachgebieten hinaus so gelungen ist. Die Verantwortung des Parlaments ist gerade in einer Situation, wo wir schnelle und tief in die persönliche Freiheit eingreifende Entscheidungen treffen, nach wie vor erheblich.
Ich will drei Gründe herausgreifen: Einerseits ist es natürlich so, dass Grundrechtseingriffe in unserer Gesellschaft, in unserer Demokratie eine demokratische Legitimation brauchen. Da ist die ganz allgemeine Klausel des Infektionsschutzgesetzes eine, ich will mal sagen, sehr dünne Brücke, über die dort gegangen worden ist. Das ist jetzt allgemein festgestellt worden. Nein, wir brauchen dafür die direkte, parlamentarische Legitimation. Das bedeutet im Übrigen auch die parlamentarische Verantwortungsübernahme. Wir sind uns dessen sehr wohl bewusst.
Der zweite Grund ist: Wir brauchen, um Akzeptanz zu haben, den öffentlichen Abwägungsprozess. Und der ist in einer parlamentarischen Debatte der Sache nach transparenter, nachvollziehbarer, streitiger, als er durch rein exekutives Handeln sein könnte. Deswegen ist die parlamentarische Debatte wichtig.
Der dritte Punkt – das haben uns Gerichte ins Stammbuch geschrieben –: Auch der rechtliche Bestand der Regeln kann sich nicht allein auf die Generalklausel des Infektionsschutzgesetzes berufen. Das haben wir erlebt. Deswegen war auch hier Nachbesserungsbedarf.
Es gab darüber eine sehr allgemeine Debatte, nun muss man diesen Anspruch auch einlösen. Was heißt denn das: parlamentarische Verantwortungsübernahme? – Wir haben in dem Diskussionsprozess eine Lösung gefunden. Wir haben uns dabei nicht zu Unrecht an der Systematik des Infektionsschutzgesetzes, an der Systematik des Bundesrechtes orientiert. Wir haben gesagt: Wir müssen als Parlament informiert werden – logisch! Die Norm, die Rechtsverordnung der Regierung muss begründet werden – erster Punkt.
Zweitens: Besonders tiefgreifende Grundrechtseingriffe, die Suspendierungen von wichtigen Grundrechten, wie etwa dem Versammlungsrecht oder der Religionsfreiheit, die das Infektionsschutzgesetz dem Grunde nach erlauben würde, können nicht ohne direkte parlamentarische Zustimmung in Kraft treten.
Bisher waren solche Grundrechtseingriffe in dieser Pandemie nicht nötig. Ich will sie mir auch nicht vorstellen, aber wir haben gesichert, dass die nur in Kraft treten können, wenn das Parlament vorher zustimmt – mit einer kleinen technischen Ausnahme, die sicherlich wichtig ist, aber diesen Grundsatz nicht infrage stellt.
Drittens haben wir gesagt: Bei allen anderen Rechtsverordnungen und allgemeinen Regelungen haben wir die Möglichkeit des Einspruchs und der Korrektur, entweder indem wir in einem Gesetzgebungsverfahren die Norm selber schreiben oder vom Senat verlangen, an einer Regelung Änderungen vorzunehmen.
In dieser Abgewogenheit haben wir, glaube ich, eine gute Regelung gefunden, parlamentarische Verantwortung zu übernehmen, öffentliche Debatten zu führen und gleichzeitig der besonderen Eilbedürftigkeit Rechnung zu tragen.
Wir haben sogar noch etwas Weiteres gemacht, nämlich dem Verordnungsgeber materiell mit aufgegeben zu berücksichtigen, dass allgemeine Regeln nicht alle gleich treffen, sondern dass in unterschiedlichen Lebenslagen unterschiedliche Regeln unterschiedlich treffen. Wir haben gesagt: Du sollst das berücksichtigen, mit abwägen, mit aufschreiben – und auch mit aufschreiben, wenn du sagst: Wir greifen zwar in alle Lebensbereiche ein, aber in diesen einen nicht. Insofern haben wir, glaube ich, eine sehr gute Grundlage, um unsere Verantwortung, die vielfach eingefordert worden ist, tatsächlich gut wahrnehmen zu können. – Vielen Dank!