Unterschiedliche Erfahrungen mit JÜL

Schuleingangsphase und jahrgangsübergreifendes Lernen

16. Wahlperiode    - 74. Sitzung: Der bildungspolitische Sprecher, Steffen Zillich, zu Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Berlin

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Natürlich muss man über JÜL reden, natürlich muss man über die Erfahrungen mit JÜL reden. Sie sind ganz unterschiedlich. Es gibt sehr gute Erfahrungen, übrigens auch an solchen Schulen, die sich gegen die Einführung mit Händen und Füßen gesträubt haben. Aber es gibt auch Erfahrungen mit Schulen, an denen es nicht so gut läuft. Deshalb müssen wir über Qualität reden und einen Erfahrungsbericht über JÜL hinbekommen, um daraus Konsequenzen ziehen zu können.

Das, was die CDU und Herr Steuer hier vorgelegt haben, das war nicht erst der zweite Antrag, den sie gestellt haben. Gefühlt war es der zwanzigste Antrag, den die CDU zu diesem Thema gestellt hat. Nun ist es also der einundzwanzigste Antrag. Er kommt nicht überraschend. Aber es ist doch etwas anderes, denn es ist ein Gesetzentwurf. Bei einem Gesetzentwurf ist es so, dass allgemeine Absichtserklärungen nicht ausreichen, sondern man muss einen konkreten Regelungsgehalt formulieren. Da sieht man meistens klarer – so auch hier.

Bisher habe ich die CDU immer so verstanden, dass sie gesagt hat: flexible Schuleingangsphase, also die Möglichkeit, die ersten beiden Schuljahre in unterschiedlicher Zeit, in ein, zwei oder drei Jahren zu durchlaufen, das Prinzip wird durch die CDU nicht infrage gestellt. Es wird nur gesagt: Die pädagogische Methode des jahrgangsübergreifenden Lernens soll nicht verpflichtend sein. Nun stellt sich heraus, dass die CDU diese Unterscheidung nicht mehr macht, denn in dem Gesetzentwurf wird das jahrgangsübergreifende Lernen verbindlich abgeschafft und nicht etwa die Altersmischung.

Wir haben diese Unterscheidung nie so stark gemacht, weil unserer Auffassung nach aus der Schuleingangsphase und ihren Prinzipien einigermaßen folgerichtig die pädagogische Methode des jahrgangsübergreifenden Lernens folgt. Insofern überrascht uns diese Wende der CDU nicht. Aber es ist immerhin neu, dass sie von der CDU so formuliert wird. Deshalb ist es bemerkenswert.

Nun ist es so, dass es einen Anlass für den Antrag gibt, den die CDU stellt, und das sind die Debatten um das Qualitätspaket von Senator Zöllner. Da ist der Eindruck entstanden, der Senat würde von der verpflichtenden Einführung des jahrgangsübergreifenden Lernens in der Schuleingangsphase Abstand nehmen.

Dass dieser Eindruck entstanden ist, ist misslich. Es ist ein falscher. Deshalb zur Klarstellung: Wir sind keineswegs der Auffassung, uns von der Schuleingangsphase verabschieden zu wollen. Auch das jahrgangsübergreifende Lernen bleibt verbindliche Vorgabe. Allerdings können Schulen ausnahmsweise von der verbindlichen Vorgabe des jahrgangsgemischten Lernens abweichen, wenn sie durch ein Konzept belegen, dass sie den pädagogischen Prinzipien der Schuleingangsphase gerecht werden. Was sind diese pädagogischen Prinzipien? –

[Zuruf von Mieke Senftleben (FDP)]

Diese pädagogischen Prinzipien sind erstens, dass die Schuleingangsphase davon ausgeht, dass Kinder sehr unterschiedlich sind und mit sehr unterschiedlichen Fähigkeiten in die Schule kommen und dass diesen Fähigkeiten durch individuelle Förderung entsprochen werden muss.

Das zweite Prinzip ist, dass die SAPH eben in unterschiedlichem Tempo durchlaufen werden kann. Insofern ist es kein Scheitern in der Schuleingangsphase, wenn Kinder drei Jahre dafür brauchen, sondern es ist das Ausnutzen der Möglichkeiten, die wir in Kenntnis der unterschiedlichen Fähigkeiten von Kindern ausdrücklich bieten.

[Beifall von Martina Michels (Linksfraktion)]

Das dritte pädagogische Prinzip ist: Die Schuleingangsphase ist eine pädagogische Einheit. So sagt es auch das Gesetz. Hier gibt es kein Aufrücken von der ersten in die zweite Jahrgangsstufe, sondern es ist eine pädagogische Einheit. Ein längeres Verweilen in der Schuleingangsphase darf den Kindern nicht in irgendeiner Form zum Nachteil gereichen oder sie diskriminieren.

Diese pädagogischen Prämissen, denen man unserer Auffassung nach wohl am ehesten durch die Jahrgangsmischung gerecht wird, bleiben verbindlich, bleiben auch im Gesetz stehen. Dagegen wendet sich die CDU. Das können wir nicht mittragen, weil Kinder nun einmal unterschiedlich sind und weil die Notwendigkeit, dem durch individuelle Förderung und durch individuelles Lernen gerecht zu werden, für alle Schulen gilt und nicht nur für die Schulen, die das wollen.

[Beifall bei der Linksfraktion]