Untersuchungsausschuss zur Gedenkstätte Hohenschönhausen überflüssig und falsch
54. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 20. Februar 2020
Zu "Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und der Verantwortung für Fehlentwicklungen an der „Gedenkstätte Berlin‑Hohenschönhausen“ in der 17. und 18. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin"(Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP)
Steffen Zillich (LINKE):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In aller Kürze: Erstens, wir halten diesen Untersuchungssauschuss für überflüssig, falsch bis hin zu gefährlich.
Ich komme dazu. Wir halten ihn für falsch, weil wir keine Anhaltspunkte dafür haben, was den Umgang mit den Vorgängen in Hohenschönhausen und was den Umgang mit den Vorwürfen sexueller Belästigung betrifft, dass es hier Fragen gibt, die eines Untersuchungsausschusses bedürfen. Im Gegenteil! Wir halten das Handeln der Kulturverwaltung jedenfalls in dieser Wahlperiode für nicht tadelnswert, sondern für vollkommen richtig.
Zweitens: Wir respektieren selbstverständlich das Recht der Oppositionsfraktionen, Untersuchungssauschüsse einzurichten, vollkommen unabhängig von der politischen Bewertung der Mehrheit in diesem Haus und auch vollkommen unabhängig von einer Betrachtung der Frage, inwieweit in dieser oder in anderen Fragen ein Untersuchungssauschuss ein geeignetes Mittel ist. Insofern werden wir uns enthalten. Eine Bemerkung sei erlaubt. Der sehr bereitwillig Griff dazu, Verfahrensweisen zu skandalisieren, legt zumindest einen Verdacht nahe, dass der politische Effekt vor allen Dingen im Tamtam um die Einsetzung bestehen soll und weniger in einem tatsächlichen Aufklärungsinteresse.
Drittens: Wir haben einen Änderungsantrag, übrigens gar nicht überraschend, gestellt. Wir haben von Anfang an angekündigt, dass wir natürlich auch das Agieren der Beauftragten des Bundes im Stiftungsrat mitbeleuchten wollen, wenn ein solcher Untersuchungsausschuss eingerichtet wird, sonst wäre der Blick darauf nicht vollständig. Insofern wird das jetzt auch genau so stattfinden.
Viertens: Wir sehen eine große Gefahr in diesem Ausschuss, und jetzt komme ich dazu, weshalb wir ihn für gefährlich halten, weil wir die Gefahr sehen, dass in einer solchen Dynamik tatsächlich die Vorwürfe sexueller Belästigung, die Situation der Frauen, die Gespräche, die sie geführt haben, die in der Vertraulichkeit geführten Gespräche mit Frauenbeauftragten und Ähnlichen, an das Licht zumindest der Öffentlichkeit eines Untersuchungsausschusses gezerrt werden. Das hielten wir für ganz falsch und für hochgefährlich und auch für nachhaltig, solche Instanzen wie Frauenbeauftragte beschädigend. Das werden wir versuchen zu verhindern.
Wir werden deswegen in den Verfahrensregeln dafür sorgen, gerne gemeinsam mit den Antragstellenden, dass wir Vorkehrungen dafür treffen, etwa durch die Einsetzung eines Unterausschusses zur Beweisaufnahme, dass ein erhöhtes Maß von Vertraulichkeit und auch die Gewähr von Vertraulichkeit hier gewährleistet wird.