Volksinitiative „Schule in Freiheit“

Die Finanzierung öffentlicher Schulen hat Priorität

16. Wahlperiode - 81. Sitzung: Der bildungspolitische Sprecher, Steffen Zillich, zur Volksinitiative „Schule in Freiheit“

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Mutlu!

Immer wieder muss ich bei diesem Thema feststellen, dass Sie keine ganz deckungsgleiche Position zu Ihrer Bildungsstadträtin in Friedrichshain-Kreuzberg haben. – Das möchte ich nur vorweg anmerken.

[Beifall bei der Linksfraktion]

Vor dem Engagement, das der Initiatoren und der vielen, die diese Volksinitiative unterschrieben haben, haben wir großen Respekt. Dieser Respekt muss in der Behandlung der Volksinitiative gewahrt werden. Ich habe mich in der ersten Rederunde, die ich für nicht so ganz angemessen hielt, dafür eingesetzt. Wir haben in den Ausschussberatungen in Absprache mit den Initiatoren der Volksinitiative eine Behandlung gesichert, die ernsthaft war.

Wenn dieser Respekt vor dem Anliegen nicht aus allen Knopflöchern zu jeder Zeit sichtbar war, muss man vielleicht erläutern, dass es zunächst an der üblichen Atmosphäre in diesem Ausschuss und weniger am Anliegen der Initiatorinnen und Initiatoren liegt, was die Sache nicht besser macht.

Die Volksinitiative greift das wichtige Thema auf, nach dem Verhältnis zwischen der Verantwortung an der einzelnen Schule und der öffentlichen Verantwortung andererseits bei der Gestaltung von Bildung zu fragen. Da werden doch zwei sehr unterschiedliche Ansätze deutlich. Die Volksinitiative sagt, vielleicht aus ihrer Perspektive verständlich, dass es vor allem darauf ankommt, den Schulen Freiheit und Selbstverantwortung zu garantieren. Alles andere würde mit dieser Garantie schon sinnvoll passieren.

Wir haben eine andere Perspektive. Das nehme ich für mich in Anspruch. Wir müssen die Bildungschancen aller Kinder im Blick haben; wir müssen die Situation an allen Schulen im Blick haben. Wir wollen und wir können es uns nicht leisten, dass wir Schulen als Verlierer zurücklassen, keine einzige Schule, weil an diesen Schulen Schülerinnen und Schüler sind. Unsere Befürchtung ist, dass genau das droht, würde man dem Anliegen der Volksinitiative in Buchstaben folgen, Schulen die im Wettbewerb zwischen den Schulen als Verlierer zurückbleiben. Diese Befürchtung konnte in den Anhörungen nicht ausgeräumt werden.

[Beifall bei der Linksfraktion]

Nein! Uns muss es um die Bildungschancen aller Schüler und um ein gleichwertiges Bildungsangebot gehen. In der Tat hat eine ausreichende Qualität, eine ausreichende Finanzierung, eine gute Finanzierung eines öffentlichen Bildungsangebots für uns Priorität. Es ist in den Anhörungen aber durchaus deutlich geworden, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative ganz unterschiedliche Motive und ganz unterschiedliche Anliegen hatten, die durchaus über den Wortlaut der Volksinitiative hinausgehen.

Das wurde insbesondere deutlich – kommen wir damit zu den einzelnen Punkten der Volksinitiative – am Punkt pädagogische Freiheit. Ich finde es zunächst einmal völlig richtig – ich teile den Ansatz –, dass man bei der Frage der pädagogischen Qualität auf die Verantwortung der einzelnen Schule setzt. Da findet der pädagogische Prozess statt. Es ist völlig richtig, dies zu tun. Man muss allerdings auch sagen, dass die Schulen bereits jetzt eine erhebliche Freiheit in der Gestaltung des Lernens an der Schule gesichert haben. Es ist allerdings auch richtig, dass die Bedingungen nicht immer so sind, dass zu dem Nutzen dieser Freiheit auch motiviert wird.

In der Anhörung ist auch deutlich geworden, dass Anzuhörende durchaus den Weg, den wir beschreiten, die Entwicklung von Gemeinschaftsschulen, als den richtigen betrachtet haben. Insofern finde ich schon, dass wertvolle Anregungen gegeben wurden. Allerdings – das haben hier alle Fraktionen gesagt – sehen wir nicht, dass es möglich ist, dass man – wie es die Volksinitiative fordert – nicht nur keine Vorgaben für die konkrete Gestaltung des Unterrichts macht – das sollte man nicht tun –, sondern darüber hinaus auch keine gemeinsamen Qualitätsstandards und keine gemeinsamen Anforderungen an Abschlüsse stellt. Das ist notwendig, um tatsächlich ein gleichwertiges Bildungsangebot zu sichern.

Der Forderung nach gleichwertiger Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft können wir so nicht folgen. Dafür gibt es mehrere Gründe: Der erste Grund ist ein ganz pragmatischer, nämlich ein finanzpolitischer. Wir sind in einer Situation knapper Kassen. Die Finanzierung öffentlicher Schulen, weil dort die Mehrheit der Kinder lernen, hat für uns an dieser Stelle Priorität.

[Beifall bei der Linksfraktion]

Der zweite Punkt ist durchaus ein systematischer. Die freien Schulen wollen sich durchaus – sie haben auch das Recht, das nicht zu wollen – eben nicht in die Aufgaben öffentlicher Schulen einordnen, beispielsweise in die Frage eines Schuleinzugsbereiches oder in die Frage, welche Kinder sie aufnehmen müssen. Daraus folgt, dass sie auch nicht in gleicher Art und Weise finanziert werden können. Was wir aber wollen und wozu wir den Senat wiederholt aufgefordert haben, ist, dass wir an dem von uns angestoßenen Prozess gemeinsam mit den freien Schulen dranbleiben, ein transparentes Finanzierungssystem, das Planungssicherheit gewährleistet, zu schaffen.

Mein Redezeit neigt sich dem Ende zu. Deswegen will ich an der Stelle sagen: Es sind durchaus wichtige Anregungen in den Anhörungen in die Debatte gekommen. Für uns steht die Verbesserung der Bildungsqualität für alle Kinder im Zentrum. Deswegen geht es vor allem um die Verbesserung der Bildungsqualität an den öffentlichen Schulen.

Wir haben dort einiges getan und einige Richtungsentscheidungen getroffen. Wir wissen, dass es in diesem Bereich noch viel zu tun gibt. Wir wollen vor allem von diesem Anspruch nicht lassen, dass wir vor allem die Qualität in den öffentlichen Schulen verbessern müssen und dafür die Verantwortung tragen. – Danke schön!

[Beifall bei der Linksfraktion]