Gemeinschaftsschule nun im Schulgesetz

Änderung des Schulgesetzes vom Abgeordnetenhaus beschlossen

Anlässlich der heute vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Änderung des Schulgesetzes erklärt der bildungspolitische Sprecher Steffen Zillich:

Das Abgeordnetenhaus hat heute mit den Stimmen der rot-roten Koalition die Gemeinschaftsschule in das Schulgesetz aufgenommen. Dadurch wird für die betroffenen Schulen und diejenigen, die noch Gemeinschaftsschulen werden wollen, für Rechtssicherheit gesorgt.

Gleichzeitig wird durch die Gesetzesänderung ein wichtiger Impuls für die Schulentwicklung insgesamt gegeben. Über die eigentliche Pilotphase hinaus wird es allen interessierten Schulen möglich sein, auf das Sitzenbleiben, das Probehalbjahr oder die Anwendung der äußeren Fachleistungsdifferenzierung zu verzichten. Dadurch stärkt die Koalition in einem ersten Schritt integrative Elemente im Schulsystem. Weitere integrative Schritte für alle Schulen werden folgen. Dazu berät die Koalition derzeit einen weiteren Antrag.

Interessierten Haupt- und Realschulen wird jetzt ermöglicht, sich auch integrativ zu verbinden. Damit eröffnen wir insbesondere den Hauptschulen, neben der Beteiligung an einer Gemeinschaftsschule, eine weitere pädagogische Perspektive zur Lösung ihrer Probleme.

Berlin nimmt mit der Gesetzesänderung auch bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Während andere Länder nur von der Gemeinschaftsschule und integrativen Impulsen reden, macht sich Berlin auf den Weg. Sinn der Pilotphase ist, Schulen schon jetzt die Entwicklung zur Gemeinschaftsschule zu ermöglichen. Darüber hinaus wollen wir Erfahrungen für eine mögliche Umsetzung in der Fläche sammeln und anhand konkreter Beispiele mit den Berlinerinnen und Berlinern sachlich über diese Perspektive diskutieren.