Schulgebet: Empörung unangebracht

Steffen ZillichDie Linke im Abgeordnetenhaus

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes

Anlässlich der Diskussion um die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zum Schulgebet erklärt der bildungspolitische Sprecher Steffen Zillich:

Die öffentliche Empörung einiger Akteure über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zum Schulgebet ist überzogen. Die Richter haben vielmehr eine verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeit bestätigt: Die Schule ist kein grundrechtsfreier Raum.

Die Religionsfreiheit gilt auch in der Schule. Deshalb kann das Beten in der Schule, wenn es außerhalb des Unterrichts stattfindet, nicht pauschal verboten werden. Wohl aber dann, wenn das konkrete und unzumutbare Beeinträchtigungen des Schulbetriebes mit sich bringt.

Das Gericht hat weder die Einrichtung von Gebetsräumen verfügt, noch hat der Kläger dies überhaupt beantragt.

Das Neutralitätsgebot des Staates in religiösen und weltanschaulichen Fragen verlangt eine Neutralität des Staates in seinen Handlungen und verbietet daher auch die Diskriminierung oder Bevorzugung bestimmter Bekenntnisse. Es zieht aber nicht die Pflicht des Staates zur Unterdrückung religiöser Betätigung nach sich.

Die Schule – wie die Gesellschaft insgesamt – steht vor der schwierigen Herausforderung, mit der religiös und kulturell vielfältigen Realität umzugehen. Sie muss gegenseitigen Respekt und Toleranz befördern und einfordern. Mit Bestrebungen die dem friedlichen Zusammenleben zuwider laufen, muss sie sich auseinander setzen.

Der Versuch, Schülerinnen oder Schülern pauschal die Ausübung ihrer Religion zu verbieten, dient dem nicht und er wird am Grundgesetz scheitern.