Urteil zum Schulgebet stellt eine Selbstverständlichkeit klar

Steffen ZillichDie Linke im Abgeordnetenhaus

Steffen Zillich erklärt

Anlässlich der Diskussion um die Gerichtsentscheidung zum Schulgebet erklärt der bildungspolitische Sprecher Steffen Zillich:

Die öffentliche Diskussion um die vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Schulgebet ist völlig überzogen. Zunächst bedarf es einer Entscheidung im Hauptsachenverfahren und gegebenenfalls der Erschöpfung des Rechtsweges, bevor von einer Grundsatzentscheidung gesprochen werden kann. Das Urteil verlangt auch keineswegs die Einrichtung von Gebetsräumen.

Vielmehr stell das Urteil eine Selbstverständlichkeit fest: Die Schule ist kein grundrechtsfreier Raum. Die Religionsfreiheit gilt auch dort, soweit dadurch nicht der staatliche Erziehungsauftrag der Schule behindert wird. Davon kann in diesem Fall laut den Richtern nicht die Rede sein. Deshalb muss es Schülern erlaubt sein, ohne dass der Unterricht gestört wird, ihre Religion zum Ausdruck zu bringen und ausleben zu dürfen.

Die Aufgabe der Schule besteht darin, mit der religiös und kulturell vielfältigen Realität umzugehen, gegenseitigen Respekt und Toleranz einzufordern und zu praktizieren. Dem ist nicht gedient, wenn die Schule den Schülerinnen und Schülern die Ausübung ihrer Religion verbietet.

Es ist hinsichtlich des Urteils auch falsch, davon zu sprechen, dass nun unter Berufung auf die Religionsfreiheit der Erziehungsauftrag der Schule suspendiert werden kann. Niemand kann sich angesichts des Urteils darauf berufen, von bestimmten Fächern oder Unterrichtsinhalten fern zu bleiben.